Hallo und guten Tag, in der Jahreabrechnung unserer ETW wurden für die Steuererklärung zweit Werte angegeben: 1. anteilige Aufwände gem. §35a Absatz 2 Satz 1 und 2. anteiliege Aufwände gem. §35a Absatz 3. Meine Frage ist, wo kann ich diese Summe in Ester eingeben? Sind beide Summe zu addieren und als Summe einzugeben ? Danke im Voraus für Eure Hilfe
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Handwerkerleistung und Dienstleistung §35a
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Dafür gibt es die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind dort getrennt zu erfassen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Der Charlie hat dich ja schon fast mit der Nase draufgestoßen:Zitat von Ralle01 Beitrag anzeigenVltt könnte mir noch jemand sagen in welche Zeilen bzw. wo. Dank
In Seite2 Zeile5 trägst du die HH-nahe Diestleistungen ein, das sind eher die "Hilfsarbeiten".Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind dort getrennt zu erfassen.
in Seite3 Zeile9 trägst du die Handwerkerleistungen ein, das sind mehr die "Facharbeiten".
Da kannst du auch mehrere Zeile aufmachen und alles genau beschreiben.
Mach halt die Anlage einfach mal auf, sieh dir das an, spiel ruhig damit, das geht auch nichts kaputt, dann lernst du das alles richtig kennen!
Gruß - Hans
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Die Handwerkerleistungen stehen bei dir unter anteilige Aufwände gem. §35a Absatz 3.in Seite3 Zeile9 trägst du die Handwerkerleistungen ein, das sind mehr die "Facharbeiten".Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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