Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Handwerkerleistung und Dienstleistung §35a

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Handwerkerleistung und Dienstleistung §35a

    Hallo und guten Tag, in der Jahreabrechnung unserer ETW wurden für die Steuererklärung zweit Werte angegeben: 1. anteilige Aufwände gem. §35a Absatz 2 Satz 1 und 2. anteiliege Aufwände gem. §35a Absatz 3. Meine Frage ist, wo kann ich diese Summe in Ester eingeben? Sind beide Summe zu addieren und als Summe einzugeben ? Danke im Voraus für Eure Hilfe

    #2
    Dafür gibt es die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

    Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind dort getrennt zu erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vltt könnte mir noch jemand sagen in welche Zeilen bzw. wo. Dank

      Kommentar


        #4
        Zitat von Ralle01 Beitrag anzeigen
        Vltt könnte mir noch jemand sagen in welche Zeilen bzw. wo. Dank
        Der Charlie hat dich ja schon fast mit der Nase draufgestoßen:
        Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind dort getrennt zu erfassen.
        In Seite2 Zeile5 trägst du die HH-nahe Diestleistungen ein, das sind eher die "Hilfsarbeiten".
        in Seite3 Zeile9 trägst du die Handwerkerleistungen ein, das sind mehr die "Facharbeiten".
        Da kannst du auch mehrere Zeile aufmachen und alles genau beschreiben.

        Mach halt die Anlage einfach mal auf, sieh dir das an, spiel ruhig damit, das geht auch nichts kaputt, dann lernst du das alles richtig kennen!


        Gruß - Hans

        Kommentar


          #5
          in Seite3 Zeile9 trägst du die Handwerkerleistungen ein, das sind mehr die "Facharbeiten".​
          Die Handwerkerleistungen stehen bei dir unter anteilige Aufwände gem. §35a Absatz 3.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X