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Da, wo man auch die erhaltenen Sozialleistungen eingegeben hat, in negativ, aber im Jahr der Rückzahlung. Da Wohngeld in der Einkommensteuererklärung nicht anzugeben war im Gegensatz zum ALG I, weil es nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ist natürlich auch die Rückzahlung des Wohngelds ebenfalls nicht zu erklären.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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