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Scheidung 2025, getrennt lebend seit 2023, Rechner spuckt mir eine Nachzahlung aus

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    Scheidung 2025, getrennt lebend seit 2023, Rechner spuckt mir eine Nachzahlung aus

    Hallo zusammen,

    brauche eure Hilfe, bin leicht verwirrt... Mache meine Steuererklärung für 2025.

    Zu meiner Situation: Ich bin Alleinerziehend (Steuerklasse 2), seit Juni 2023 getrennt lebend und nun seit März 2025 geschieden...
    Habe die Daten aus meiner Steuererklärung 2024 in das Jahr 2025 und habe nun den Reiter "geschieden" (anstatt wie zuvor getrennt lebend) ausgewählt und mein Scheidungsdatum eingetragen.
    Darauf springt meine Erstattung von ca.300€ auf eine Nachzahlung von über 1100€! Kann mir das jemand erklären? Muss man im Scheidungsjahr nachzahlen? Die Trennung ist doch schon längst her und 2024 habe ich die Steuererklärung auch für mich alleine gemacht?

    Würde mich über eine Antwort freuen!
    Danke

    #2
    Also an dem Unterschied zwischen "getrennt lebend" und "geschieden" kann es nicht liegen. Diese Angabe wirkt sich auf die Steuerberechnung überhaupt nicht aus, zumal die steuerliche Behandlung identisch ist = Versteuerung nach der Grundtabelle

    Eine Nachzahlung dürfte in beiden Fällen daraus resultiern, dass der Lohnsteuereinbehalt noch nach der eigentlich falschen Steuerklasse 3 berechnet wurde und daher zu niedrig war. Ist aber reiner Spekulatius. Für eine fundierte Antwort bräuchten wir schon etwas mehr Input.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; Gestern, 13:05.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Muss man im Scheidungsjahr nachzahlen?
      Da die Trennung bereits 2023 erfolgt ist und bereits 2024 der Grundtarif zur Anwendung kam, ändert die Scheidung den Status nicht.

      Das kann also nicht der Grund sein !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        ... dass der Lohnsteuereinbehalt noch nach der eigentlich falschen Steuerklasse 3 berechnet wurde
        Laut Angabe alleinerziehend mit Kind und Steuerklasse 2 !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Sorry, irgendwie wurde mein Staus als "Alleinerziehende" entfernt. Habe es nun nochmal angegeben und nun sieht alles positiv aus. Danke, für die schnelle Rückmeldung.
          Super Forum!

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            #6
            Könnte an der Anlage Kind liegen, evtl. den Status der leiblichen Mutter ändern.
            Zuletzt geändert von Hilfsprofi; Gestern, 14:55.

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              #7
              Ich eumel mich weg, die Anlage kannte ich noch nicht, you made my day :-)))
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Auch für mich war die Anlage King Neuland.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich war selber überrascht, was man alles noch entdecken kann; hab's berichtigt.

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