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    Veranlagungszeitraum

    Hallo,
    wird die ESt nach dem im Veranlagungszeitraum geltenden oder nach dem aktuellen Steuertarif erhoben?
    Dieter

    #2
    Natürlich nach dem für den Veranlagungszeitraum jeweils gültigen Einkommensteuertarif !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke. Dachte ich mir auch schon..

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