Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abruf von Bescheinigungen für vorausgefüllte Steuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abruf von Bescheinigungen für vorausgefüllte Steuererklärung

    Hallo,
    irgendwie kann ich bei der Festlegung der Bescheinigungen nicht zwei Sachverhalte auswählen. Ich möchte die Bescheinigung für die Rente UND die Bescherinigung für die VBL abrufen. Leider kann ich nur eines von beiden auswählen. Vielleicht mache ich auch was falsch????? Für mich steht also die Frage, wie ich in dem Auswahlfenster zwei Sachverhalte auswählen kann, damit die beiden Bescheinigungen, also die Rente und die VBL übernommen werden?

    Gruß
    eagle355

    #2
    Mit welchem Programm bzw. welcher Anwendung bist du unterwegs ? In Mein ELSTER werden alle Bescheinigungen in einem Rutsch übernommen.

    Die werden nur nacheinander einzeln angezeigt, wenn du auf Bescheinigungen anzeigen klickst. Richtig ist aber: Verfügbare Belege und

    Bescheinigungen übernehmen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Die VBL-Bescheinigungen sollen erst Mitte Februar verfügbar sein.

      Kommentar


        #4
        Welche Bescheinigungen bereits verfügbar sind, kann man sich auch unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten

        anzeigen lassen. Die Datenübermittler haben bis Ende Februar Zeit, die Bescheinigungen für 2025 zu übermitteln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X