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Günstigerprüfung ohne Angabe Sparer-Pauschbetrag möglich?

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    Günstigerprüfung ohne Angabe Sparer-Pauschbetrag möglich?

    Ich bin verheiratet, lebte in 2025 bereits getrennt und bin nicht mehr mit meinem Mann gemeinsam veranlagt. In der Anlage KAP habe ich die Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge beantragt. Fehlermeldung: "Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, es wurde jedoch keine Angabe zum in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag vorgenommen. Bei Zusammenveranlagung ist bei mindestens einem Ehegatten / Lebenspartner eine Angabe zum Sparer-Pauschbetrag zu machen.​"
    Im Hauptvordruck ist jetzt auf Seite 2 bei Zusammenveranlagung das leere Vornamenfeld bei Person B, also meinem Mann, rot unterstrichen. Da darf ich ja nichts eintragen, da wir ja nicht mehr zusammen veranlagt sind. Das Feld ist leer, aber trotzdem unterstrichen.
    Unter 3 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben habe ich außerdem einen Wert für meine Kapitalerträge (Zinsen) in 2025 eingetragen. Muss ich dann unter 4 - Sparer-Pauschbetrag genau den gleichen Wert eingeben (Zeile 16)?




    #2
    Wenn ihr das gesamte Jahr 2025 getrennt gelebt hat, die Trennung also bereits vor 2025 erfolgt ist, dürfen im Hauptvordruck auf Seite 3

    zur Art der Veranlagung keine Angaben mehr gemacht werden, die Seite muss leer bleiben.

    In der Anlage KAP musst du alle deine Kapitalerträge erklären, der tatsächlich über Freistellungsaufträge beanspruchte Sparerpauschbetrag

    ist in Zeile 16 anzugeben. Wie hoch der war, siehst du aus den Steuerbescheinigungen deiner Banken, die man allerdings oft erst Anfang März

    erhält. Ich kann bei einigen meiner Banken auf der Webseite noch das Jahr 2025 einsehen, das geht aber auch nicht bei allen. Ich weiß allerdings,

    dass wir unseren Sparerpauschbetrag 2025 komplett ausgeschöpft haben. Wenn du das ebenfalls weißt, kannst du ja die 1.000 € eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      zuerst einmal, es geht nur um deine Konten. Wenn ihr noch gemeinsame Konten habt dann müssen die aufgeteilt werden (in der Regel 50:50, kann aber im Einzelfall auch davon abweichen).

      Und dann übernimmst du einfach die Daten aus der/den Steuerbescheinigungen. Dabei trägst du den Wert für Z16/17 in Z16 ein, Z17 bleibt frei. Antrag Z4 hast du ja schon.

      Wie immer bei getrennter Erklärung: Absolut nichts bei dem Partner eintragen, auch keine Null oder ein Leerzeichen.

      Und das was Elster markiert sind nur Vermutungen, der Fehler kann auch ganz woanders liegen.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Es müssen auch Zeile 16 und 17 eingetragen werden (wobei 17 zwingend Null sein muss).

        Wenn der Wert für Zeile 7 und 16 identisch sein sollen, also alle Erträge freigestellt waren, warum soll die Anlage Kap überhaupt ausgefüllt werden?

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          #5
          Warum ist der Vorname von Person B (meinem Mann) rot unterstrichen, wenn ich nichts in dieses Feld eingegeben habe und wir nicht zusammen veranlagt sind?

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            #6
            Warum ist der Vorname von Person B (meinem Mann) rot unterstrichen, wenn ich nichts in dieses Feld eingegeben habe und wir nicht zusammen veranlagt sind?
            Ist die Seite 3 des Hauptvordrucks wirklich leer ? Fehlermarkierungen bei Mein ELSTER beruhen manchmal auf Vermutungen der Anwendung

            und sind nicht immer auf Anhieb zielführend.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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