Ich bin verheiratet, lebte in 2025 bereits getrennt und bin nicht mehr mit meinem Mann gemeinsam veranlagt. In der Anlage KAP habe ich die Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge beantragt. Fehlermeldung: "Es wurde der Antrag auf Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge gestellt, es wurde jedoch keine Angabe zum in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag vorgenommen. Bei Zusammenveranlagung ist bei mindestens einem Ehegatten / Lebenspartner eine Angabe zum Sparer-Pauschbetrag zu machen."
Im Hauptvordruck ist jetzt auf Seite 2 bei Zusammenveranlagung das leere Vornamenfeld bei Person B, also meinem Mann, rot unterstrichen. Da darf ich ja nichts eintragen, da wir ja nicht mehr zusammen veranlagt sind. Das Feld ist leer, aber trotzdem unterstrichen.
Unter 3 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben habe ich außerdem einen Wert für meine Kapitalerträge (Zinsen) in 2025 eingetragen. Muss ich dann unter 4 - Sparer-Pauschbetrag genau den gleichen Wert eingeben (Zeile 16)?
Im Hauptvordruck ist jetzt auf Seite 2 bei Zusammenveranlagung das leere Vornamenfeld bei Person B, also meinem Mann, rot unterstrichen. Da darf ich ja nichts eintragen, da wir ja nicht mehr zusammen veranlagt sind. Das Feld ist leer, aber trotzdem unterstrichen.
Unter 3 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben habe ich außerdem einen Wert für meine Kapitalerträge (Zinsen) in 2025 eingetragen. Muss ich dann unter 4 - Sparer-Pauschbetrag genau den gleichen Wert eingeben (Zeile 16)?

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