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Anlage V Zeile 7 2025

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    Anlage V Zeile 7 2025

    Steuerjahr 2025, Anlage V, Zeile 7

    Vater kauft Eigentumswohnung erzielt Mieteinkünfte.

    Zehn Jahre später schenkt er dies Eigentumswohnung der Tochter unentgeltlich. Die Tochter versteuert jetzt die Mieteinkünfte.

    Da die Tochter die AFA des Vaters fortsetzt, sind sämtliche Eintragungen Zeile 7 betreffend die ursprünglichen Beträge des Vaters zu übernehmen.
    Richtig ?

    #2
    Was heißt Beträge ? In Zeile 7 der Anlage V geht es um das Anschaffungs- und Fertigstellungsdatum, das die Tochter bei

    unentgeltlicher Übertragung unverändert übernehmen muss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Beträge war falsch. Es geht um die Erklärung der Tochter. Bei den Angaben zu Notar-u-Kaufvertrag, Eigentumsübergang am... sind die ursprünglichen Eintragungen des Vaters zu übernehmen.?

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        #4
        ... sind die ursprünglichen Eintragungen des Vaters zu übernehmen.?
        Meiner Meinung nach ja. Bei dem Objekt, dass meine Frau und ihre Schwester von ihrem Vater geerbt haben, haben wir das so gemacht.

        Warum sollte das bei vorweggenommener Erbfolge anders sein als im Erbfall ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24, vielen Dank.
          Habe mit dem Gedanken gespielt bei Notar-/Kaufvertrag den Schenkungsvertrag Vater /Tochter und beim Eigentumsübergang den Übergangstag von Vater auf Tochter einzutragen.
          Ist ja die Erklärung der Tochter. Aber es geht ja um die ursprüngliche AFA des Vaters.

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            #6
            Aber es geht ja um die ursprüngliche AFA des Vaters.
            Genau ! In der Hilfe steht u. a. folgender Satz, der meines Erachtens dafür spricht, die ursprünglichen Daten anzugeben:

            Haben Sie ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung unentgeltlich erworben, können Sie eine Abschreibung nach dem Prozentsatz ansetzen, der für
            die Rechtsvorgängerin oder den Rechtsvorgänger maßgebend sein würde, wenn sie oder er noch Eigentümerin oder​ Eigentümer wäre.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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