Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

in der LSt 25 kann ich die autom. Berechnung z.B. der Werbungskosten nicht aktivieren

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    in der LSt 25 kann ich die autom. Berechnung z.B. der Werbungskosten nicht aktivieren

    Hallo,
    ich habe der automatischen Übermittlung meiner Steuerdaten meines Arbeitsgebers zugestimmt. Diese sind auch korrekt in der LSt 25 aufgeführt. Leider hat dies auch dazu geführt, dass alle Werbungskosten usw. aus dem Vorjahr übernommen wurden. Wenn ich diese manuell abändere ändert sich jedoch nicht die u.a. Gesamtsumme. Diese bleibt immer gleich wie 2024. Wie kann ich diese automatische Berechnung wieder aktivieren da sich meine Werbungskosten ja verändert haben?

    #2
    Es ist Standard, dass die Daten aus dem Vorjahr übernommen werden. Diese sind auch entschprechend gekennzeichnet.

    Wenn sich bei Änderung dieser Werte nichts am Resultat ändert, sich aber keine steuerliche Änderung ergibt, liegt der Betrag der Werbungskosten entweder sowieso unterhalb des Arbeitnehmerpauschbetrags, so dass dieser verwendet wird, oder die festgesetzte Steuer ist sowieso Null. Ein Blick in die detaillierte Steuerberechnung sollte dies beantworten.

    Kommentar


      #3
      Wenn ich diese manuell abändere ändert sich jedoch nicht die u.a. Gesamtsumme. Diese bleibt immer gleich wie 2024.
      Lagen deine Werbungskosten im Jahr 2024 über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 € oder nicht ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo, danke für die Antworten. Nein Sie liegen nicht über dem Freibetrag. Kann ich dann alles rauslöschen da der Freibetrag eh berechnet wird?

        Kommentar


          #5
          Kann ich dann alles rauslöschen da der Freibetrag eh berechnet wird?
          Grundsätzlich ja ! Wenn du aber nah dran bist und die Chance besteht, dass mal ein Jahr kommt, in dem du über den AN-Pauschbetrag kommst,

          würde ich mir das überlegen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X