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Entfernungspauschale Steuererklärung 2025

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    Entfernungspauschale Steuererklärung 2025

    Guten Tag,

    ich bin dieses Jahr umgezogen und habe folgendes Anliegen zur Entfernungspauschale:

    Wenn ich die kürzeste Strecke von meinem Wohnort zur Arbeit über Landstrasse bei Google Maps messe, sind es 16 km. Die Strecke, die ich tatsächlich fahre, geht jedoch über die Autobahn und beträgt 20 km.

    Muss ich für die Steuererklärung die 16 km eintragen, also die kürzeste Strecke, oder darf ich auch die 20 km angeben, die ich tatsächlich fahre?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

    #2
    Guten Tag,

    ich bin dieses Jahr umgezogen und habe folgendes Anliegen zur Entfernungspauschale:

    Wenn ich die kürzeste Strecke von meinem Wohnort zur Arbeit über die Lanstrasse bei Google Maps messe, sind es 16 km. Die Strecke, die ich tatsächlich fahre, geht jedoch über die Autobahn und beträgt 20 km.

    Außerdem muss ich meine Tochter vorher zur Schule bringen, bevor ich zur Arbeit fahre. Darf ich in diesem Fall die Entfernungspauschale ab der Schule bis zur Arbeit ansetzen? 24 km? oder muss ich die Strecke von meinem Wohnort aus nehmen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

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      #3
      § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 4 EStG: ... Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird. ..."

      Die amtliche Anleitung zur Anlage N, die in Mein Elster auch als Info hinterlegt sein müsste, sagt: Unabhängig davon, wie Sie zu Ihrer ersten Tätigkeitsstätte gelangen, erhalten Sie für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eine Entfernungspauschale. Diese Pauschale beträgt 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer der ersten 20 km und 0,38 € für jeden weiteren vollen Entfernungskilometer. Für die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berücksichtigt Ihr Finanzamt grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Auch hier spielt es keine Rolle, wie Sie tatsächlich zu Ihrer ersten Tätigkeitsstätte gelangt sind. Wenn Sie ein Kraftfahrzeug nutzen, können Sie statt der kürzesten Strecke eine andere Straßenverbindung angeben, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und von Ihnen regelmäßig benutzt wurde.​
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Da ich davon ausgehe, dass Du nach der Schulbringung nicht wieder zurück zur Wohnung fährst, kannst Du -m.E.- nur 16 km ansetzen, da Du ja gerade nicht direkt von der Wohnung zur Arbeit in verkehrsgünstigster Weise fährst, sondern die Schule Dein "Privatvergnügen" darstellst. Aber hier kommen wir immer mehr in Steuerrecht, das ist nicht Thema des Forums !
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Bitte nicht zwei Mal fragen. Hab's zusammengefasst.

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