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Sparerpauschbeträge zu hoch eingetragen, über KAP korrigieren aber wie ?

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    Sparerpauschbeträge zu hoch eingetragen, über KAP korrigieren aber wie ?

    Hallo zusammen,
    ich wende mich an euch, weil ich ein wenig ratlos bin und eure Hilfe benötige, wie ich die KAP in Elster richtig ausfülle.

    Zur Ausgangssituation:

    Ich habe bei Bank 1 einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1546,89 EUR eingereicht und bei Bank 2 einen Freistellungsauftrag von 1000 EUR.
    Leider habe ich zu spät festgestellt, dass ich den Freibetrag in Höhe von 2000 EUR (verheiratet) überschreite.

    Bei Bank 1 wurde der Freistellungsauftrag vollständig ausgereizt und alles Erträge darüber hinweg (292,02 EUR) korrekt versteuert, bei Bank 2 habe ich lediglich 696,54 EUR in Anspruch genommen.

    Somit müsste der zu viel freigestellte Betrag in Höhe von 243,43 EUR ja nachversteuert werden.

    Zeile 5 habe ich angehakt (Überprüfung Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge)

    Zeile 7 habe ich alle Zinsen eingetragen, die ich erhalten habe.

    Zeile 16 und 17 bin ich mir total unsicher, ob dies so korrekt ist.

    Ich hatte in Zeile 16 2243 Euro eingetragen (1546,89+696,54) und Zeile 17 0 EUR eingetragen.

    Ist die Zeile 16 und 17 korrekt ausgefüllt ?

    Zeile 37-39 habe ich auch noch mit den abgeführten Beträgen ausgefüllt.

    Ich hoffe, ihr könnt mir mit Zeile 16 und 17 weiterhelfen.

    Ich danke euch im Voraus für eure Mithilfe und wünsche euch einen schönen Abend.

    #2
    Hallo,

    du hast es korrekt eingetragen.

    In einem solchen Fall rate ich eigentlich dazu, ALLE Kapitalerträge zu erklären (hast du ja auch). Und dann kann der Antrag auf Günstigerprüfung (Z4) nicht schaden, ich würde ihn jedenfalls stellen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Ist die Zeile 16 und 17 korrekt ausgefüllt ?
      Meiner Meinung nach ja. Ob die 0 in Zeile 17 sein muss, weiß ich jetzt nicht auswendig, weil du ja alle Kapitalerträge erklärt hast.

      Es wäre auch möglich gewesen, in Zeile 17 die 696 € von Bank 2 einzutragen und nur die Kapitalerträge von Bank 1 vollständig zu erklären,

      dann wäre der Wert für Zeile 16 eben die 1.546 €
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Vor allem musst du für die Zukunft die erteilten Freistellungsaufträge bei deinen Banken anpassen!

        Deine insgesamt erteilten Freistellungsaufträge dürfen den Sparerfreibetrag nicht übersteigen. Passiert dir das einmal ist es nicht weiter tragisch, wenn du aber daraufhin nicht handelst und es im nächsten jahr wieder passiert kann es teuer werden (leichtfertige Steuerverkürzung § 378 Abgabenordnung).

        Bei Einzelkonten sollte übrigens jeder Ehegatte nur seinen Sparerfreibetrag ausreizen und nicht auch noch den des Partners.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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        Kommentar


          #5
          Bei Einzelkonten sollte übrigens jeder Ehegatte nur seinen Sparerfreibetrag ausreizen und nicht auch noch den des Partners.
          Das sehe ich jetzt nicht so. Wir haben nur Einzelkonten, erteilen aber schon immer gemeinsame Freistellungsaufträge.

          Damit wird sichergestellt, dass der gesamte Sparer-Pauschbetrag möglichst früh im Jahr aufgebraucht wird. Der Ausgleich erfolgt intern, das ist

          dank Excel leicht auszurechnen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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