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Ab wann neue Formulare in Elster für GewSt/Feststellungserklärung

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    Ab wann neue Formulare in Elster für GewSt/Feststellungserklärung

    Hallo beisammen,

    jetzt will ich einmal schnell sein ... ;-)

    Nachdem ich meine Steuer für drei Unternehmen soweit fertig hatte (also jeweils EÜR dazu USt, EKSt etc.) wolle ich noch die Gewerbesteuer nebst Feststellungserklärung machen. Dummerweise sind aber anscheinend noch nicht alle neuen Formulare online (zumindest kann man bei GewSt und Feststellungserklärung noch nicht "2025" auswählen)...

    Meine Fragen:

    a) weiß man, ab wann die Formulare zur Verfügung stehen?
    b) macht es irgendeinen Sinn, alles bisher schon Erstellte vorab los zu schicken?

    Im Voraus Besten Dank für Euer Feedback

    Grüße

    Gerd


    #2
    a) weiß man, ab wann die Formulare zur Verfügung stehen?
    Ja, die Termine kannst du hier nachlesen: https://www.elster.de/eportal/infose...ellungstermine

    b) macht es irgendeinen Sinn, alles bisher schon Erstellte vorab los zu schicken?​
    Das musst du selbst wissen ! Wenn mit einer Erstattung gerechnet werden kann, reicht man sinnvollerweise früh ein,

    bei absehbaren Nachzahlungen schöpft man die Erklärungsfristen regelmäßig aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super Charlie, Danke dir .... hätte ich selbst nie gefunden, wobei ich mich jetzt dafür fast schäme, es nicht selbst gefunden zu haben ;-)

      Das jetzt schon Abschicken (ja, ich erwarte eine Erstattung) zielte eher darauf ab, ob die EKSt Erklärung überhaupt bearbeitet werden kann, so lange nicht alle Unterlagen vorliegen!?!
      Ich weiß noch letztes Jahr, da hatte ich die Feststellungserklärung schlicht vergessen zu machen, da konnte das FA Landau wohl auch meine EÜR nicht bearbeiten?!?
      Und benötigt wiederum MA als Haupt-FA nicht erst irgendwelche Infos aus Landau um überhaupt los zu legen? Oder genügt denen mein entsprechender Eintrag in der EkSt-Erklärung zum zweiten Betrieb?... Dahingehend war die Frage mit dem separaten Versand zu verstehen ....(der dritte Betrieb setzt wiederum auch in Mannheim und ist auch nicht gewerbesteuerpflichtig)

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        #4
        In den meisten Bundesländern wird mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2025 Mitte März 2026 begonnen.

        Man muss davon ausgehen, dass Erklärungen, bei denen für einzelne Gewinnermittlungen andere Finanzämter zuständig sind,

        erst bearbeitet werden, wenn die Feststellungsbescheide vorliegen. Wir erwarten für 2025 ausnahmsweise eine Erstattung und

        werden deshalb Anfang März einreichen. Auch bei uns ist eine Feststellungserklärung erforderlich, die ich wie jedes Jahr erst

        Ende März übermitteln kann. Die geht allerdings an das gleiche Finanzamt. Ob die abwarten, bis der Feststellungsbescheid

        vorliegt oder ob die unsere Einkommensteuererklärung durchlaufen lassen, kann ich nicht vorhersagen. Die letzten Jahre

        mussten wir immer nachzahlen, da habe ich die Einkommensteuererklärung erst kurz vor Fristende übermittelt, da war der

        Feststellungsbescheid jeweils bereits erlassen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alles klar. Dann werde ich einfach mal probieren, was passiert und die vorhandenen Daten übermitteln. Danke dir fürs Feedback

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            #6
            Normalereweise ist die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung völlig unabhängig von der Feststellungserklärung. Es werden zunächst die in der ESt erklärten Werte übernommen und bei Bedarf später geändert wenn der Feststellungsbescheid vorliegt, dafür gibt es ja auch die entsprechenden Änderungsvorschriften in § 182 Abgabenordnung (AO).

            Ausnahme sind ggf. hohe erstmalige Verluste aus einer Beteiligung oder wenn in der Einkommensteuererklärung keine Angaben zu den Beteiliugungseinkünften gemacht wurden..
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Die Änderungsvorschrift ist § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO, nicht § 182 AO.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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