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Nach Heirat: Aus zwei EInzel-Veranlagungen eine gemeinsame machen ?

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    Nach Heirat: Aus zwei EInzel-Veranlagungen eine gemeinsame machen ?

    Wir haben letztes Jahr geheiratet. Bisher hat natürlich jeder getrennt sein Lohnsteuererklärung abgegeben. Wir sind nun in StKl 4.
    Ich hab nicht wirklich Ahnung, aber ich stelle mir vor dass es ungeschickt ist, wenn jeder weiter sein Erklärung einzeln abgibt. Nur zum Beispiel wegen der Freibeträge.
    Der eine hat sie völlig ausgeschöpft - der andere nicht. Wie wird das dann untereinander verrechnet mit zwei Einzelkonten? Was wird aus Nachzahlungen auf dem einen und Gutschriften auf dem anderen "Account"?

    Ist es nicht das beste dann eine gemeinsame Erklärung abzugeben (auch wenn ich dann die ganze Arbeit hab )? Wie kann ich die zwei zusammenführen, also Belege abrufen usw?
    Kann mir da jemand einen Tip fürs Vorgehen geben? Oder muss ich einfach ganz von vorn anfangen ?
    Danke

    #2
    Wie kann ich die zwei zusammenführen, also Belege abrufen usw?
    Zusammenführen funktioniert bei Mein ELSTER nicht. Am einfachsten ist es, das Konto des Ehemanns zu nutzen und dort den Bescheinigungsabruf

    für die Ehefrau zu beantragen. Dann kann nämlich der Ehemann seine Daten aus dem Vorjahr übernehmen. Im Konto der Ehefrau geht das nicht, weil

    bei einer Zusammenveranlagung der Ehemann zuerst (Person A) eingetragen werden muss, was eine Datenübernahme aus dem Vorjahr unmöglich macht.

    In dem Konto, in dem die Erklärung erstellt wird, erfasst man die zu einem "Haushalt" gehörenden Personen, also auch den anderen Ehegatten und weist

    jedem seine Rolle zu (Ehemann = Person A, Ehefrau = Person B).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24 - so mache ich es.

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        #4
        Kleiner Hinweis noch zur Eingangsfrage:
        Bei Einzelveranlagungen verpuffen die nicht genutzten Freibeträge des anderen Ehegatten. Eine Verrechnung mit den Einkünften des anderen Ehegatten gibt es nur bei der Zusammenveranlagung
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Danke für die Klarstellung. Dann sollte man das unbedingt zusammen machen. Hatte mir sowas schon gedacht, aber nicht immer ist es logisch bei der Steuer (oder ich verstehe die Logik dahinter oft nicht)

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            #6
            Dann sollte man das unbedingt zusammen machen.
            Es gibt schon Konstellationen, bei denen die Einzelveranlagung günstiger ist, aber das sind die Ausnahmen. In der Regel fährt man mit

            der Zusammenveranlagung besser bzw. zumindest nicht schlechter. Ihr könnt ja zusätzlich Einzelveranlagungen für jeden von euch

            anlegen. Leider kann Mein ELSTER den automatischen Vergleich nicht berechnen. ElsterFormular konnte das bereits, kommerzielle

            Steuerprogramme können das auch. Als Faustregel gilt: Je stärker sich die Einkünfte unterscheiden, umso größer ist der Splittingvorteil.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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