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Digitale Leistungen aus dem Gemeinschaftsgebiet korrekt in der UStVA eintragen

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    Digitale Leistungen aus dem Gemeinschaftsgebiet korrekt in der UStVA eintragen

    Hallo liebes Forum,

    ich habe mal eine Frage die mich schwer beschäftigt.

    Ich beziehe aus Italien eine Digitale Dienstleistung. Wo muss ich das in der UStVa eintragen?

    Ich bin jetzt soweit, dass ich das in Feld 46 eingetragen habe (Netto) und in Feld 47 die daraus resultierende USt. Bitte korrigiert mich hier wenn nötig.

    Jetzt besteht für mich noch die Frage, wo in der Erklärung ich die USt nochmal eintragen muss, damit das sofort wieder verrechnet wird? Ist das das gleiche Feld wie bei gekauften Waren? Oder gibt es für Dienstleistungen wieder ein gesondertes Feld?

    Ich danke schonmal im Vorraus.

    #2
    46/47 ist richtig. Und dann die Steuer nochmal in 67.

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Hast mir sehr geholfen.

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