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Riester Kinderzulage wird nicht angezeigt trotz korrekter Angabe Anlage Kind Zeile 26

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    Riester Kinderzulage wird nicht angezeigt trotz korrekter Angabe Anlage Kind Zeile 26

    Hallo,

    ich hoffe, mir kann hier ein Experte helfen, ich versuche seit 2 Tagen meine Steuererklärung für 2025 über Elster zu machen und mir wird aber immer die Kinderzulage von 185 € in meiner Berechnung nicht angezeigt obwohl ich mich als Steuerpflichtige Person A in Zeile 26 auf der Anlage Kind ausgewählt habe.

    In der Anlage AV habe ich meine geleisteten Riester-Zahlbeiträge für das Jahr 2025 angegeben.

    All die letzten Jahre wurde in allen Steuererklärungen diese Kinder-Zulage immer korrekt angezeigt, diesmal aber nicht.

    Meine Grundzulage über 175 € wird aber in der Berechnung korrekt angezeigt.

    Kann das evtl. damit zusammenhängen, dass diese Riester-Bescheinigung der VBL in meinem Elsterkonto noch nicht digital übermittelt wurde? Muss ich darauf erst warten mit der Bearbeitung der Steuererklärung oder kann ich sie vorher schon fertig bearbeiten und abschicken bevor diese Bescheinigung da ist? Auf meinem Lohnzettel von 12/2025 sehe ich ja meine gezahlten Riesterbeiträge für das ganze Jahr und deswegen kenne ich die Zahl.

    Viele Grüße

    SunSan

    #2
    Ich vermute mal mal, bei deiner Berechnung in ELSTER werden dir die geleisteten Beiträge nach § 10a EstG als Sonderausgaben abgezogen und daher die festgesetzte Einkommensteuer um den Zulageanspruch erhöht. Dort erscheint aber nur die Grundzulage?

    Hintergrund hierfür dürfte sein, dass das Programm nach deinen Angaben ermittelt hat, dass dir nur die Grundzulage zusteht.
    Ob hier ein Programmfehler bei der ESt 25 vorliegt oder deine Angaben nicht ganz passen kann ich nicht beurteilen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Ich vermute mal mal, bei deiner Berechnung in ELSTER werden dir die geleisteten Beiträge nach § 10a EstG als Sonderausgaben abgezogen und daher die festgesetzte Einkommensteuer um den Zulagenanspruch erhöht. Dort erscheint aber nur die Grundzulage?

      Hintergrund hierfür dürfte sein, dass das Programm nach deinen Angaben ermittelt hat, dass dir nur die Grundzulage zusteht.
      Ob hier ein Programmfehler bei der ESt 25 vorliegt oder deine Angaben nicht ganz passen kann ich nicht beurteilen.
      Ja, genau....zu deinem ersten Frage ......in der Berechnung werden ie geleisteten Beiträge nach § 10a EstG als Sonderausgaben abgezogen und daher die festgesetzte Einkommensteuer um den Zulagenanspruch erhöht. Dort erscheint aber nur die Grundzulage.

      Ich habe die Kinderzulage auf mich aber in der Anlage Kind in Zeile 26 angegeben. Habe es mehrmals neu probiert und wieder ausgeloggt und am nächsten Tag nochmal.....die Kinderzulage fehlt weiter in meiner Berechnung. Ich nehme an, das ist ein technischer Fehler.

      Kann ich die Steuererklärung jetzt trotzdem so abschicken obwohl die Kinderzulage in der Berechnung fehlt?

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        #4
        Kann ich die Steuererklärung jetzt trotzdem so abschicken obwohl die Kinderzulage in der Berechnung fehlt?
        Ja, kannst du ! Fehler dieser Art kommen bei Mein ELSTER immer wieder vor. Das Finanzamt rechnet dann schon richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ja, kannst du ! Fehler dieser Art kommen bei Mein ELSTER immer wieder vor. Das Finanzamt rechnet dann schon richtig.
          Vielen Dank für die Antwort Charlie

          Kommentar


            #6
            Muss ich darauf erst warten mit der Bearbeitung der Steuererklärung
            Ich glaube du musst allgemein etwas ruhiger werden - Hektik ist bei der Steuererklärung nicht gefragt.
            Die Institutionen haben bis Ende Februar für die Bescheinigungen Zeit und das FA fängt frühestens Mitte März mit der Bearbeitung an.
            Bis dahin versäumst du sowieso nichts!

            Gruß - Hans
            Zuletzt geändert von Hans53; 18.02.2026, 13:56.

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