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muss ich auf Bescheinigung Riester in Elster warten um Steuererklärung zu übermitteln

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    muss ich auf Bescheinigung Riester in Elster warten um Steuererklärung zu übermitteln

    Hallo,

    kann mir jemand sagen, ob ich jedes Jahr auf die Bescheinigung in Elster für meine geleisteten Riester-Zahlbeträge warten muss bevor ich meine Steuerklärung an das Finanzamt übermittle?

    Sprich muss ich diese Bescheinigung zu Riester unbedingt vorher in meine Steuererklärung übernehmen oder reicht es wenn ich den Zahlbetrag weiß und in der Anlage AV eintrage und die Steuerklärung abschließe und übermittle und das Finanzamt sieht diese Bescheinigung ja später auch noch bei der Bearbeitung?


    #2
    Du gibt in der ESt 2025 doch ohnehin nur die Art der Begünstigung und ggf. die beitragspflichtigen Einnahmen ein. Die Angaben zum Vertrag werden so oder so erst vom Finanzamt übernommen egal ob diese jetzt beim Erstellen der Erklärung schon vorliegen oder nicht.

    Also nein, du musst nicht warten bis die Angaben vorliegen.

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      #3
      Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
      Du gibt in der ESt 2025 doch ohnehin nur die Art der Begünstigung und ggf. die beitragspflichtigen Einnahmen ein. Die Angaben zum Vertrag werden so oder so erst vom Finanzamt übernommen egal ob diese jetzt beim Erstellen der Erklärung schon vorliegen oder nicht.

      Also nein, du musst nicht warten bis die Angaben vorliegen.
      ok, vielen Dank für die Antwort

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        #4
        Die geleisteten Beiträge gehören in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfasst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die geleisteten Beiträge gehören in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfasst.
          stimmt, da habe ich mich in der Beschreibung vertan, sorry

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            #6
            3 fach Posting, kann von den Admins jemand die Beiträge mal zusammenführen
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Hallo SunSan ,

              Bescheinigung zu Riester unbedingt vorher in meine Steuererklärung übernehmen
              Ich glaube du musst allgemein etwas ruhiger werden - Hektik ist bei der Steuererklärung nicht gefragt.
              Die Institutionen haben bis Ende Februar für die Bescheinigung Zeit und das FA fängt frühestens Mitte März mit der Bearbeitung an.
              Bis dahin versäumst du sowieso nichts!

              Gruß - Hans​
              Zuletzt geändert von Hans53; 18.02.2026, 13:55.

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die geleisteten Beiträge gehören in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfasst.
                Die wird allerdings nicht ans Finanzamt übermittelt, und man kann sie auch weglassen. Ok, dann stimmt die Steuerberechnung vielleicht nicht. Vielleicht aber schon, oder es macht sowieso nicht viel aus.

                Also, ganz klar, wenn man den Sonderausgabenabzug für Riester beantragt, dann muss man die Anlage AV ausfüllen. Dazu ist es nicht notwendig, die Bescheinigung des Anbieters schon zu haben.

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