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Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

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    Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

    Hallo zusammen.

    Ich Wurde Letztes Jahr von der AOK meiner Freundin als Haushaltshilfebezahlt für zwei Wochen, was dann ja quasi mein Verdienstausfall war. Jetzt ist die Frage wer von uns beiden kann sich das jetzt in die Lohnsteuer eintrage. Und wo ?

    #2
    Hallo Robert27,
    kannst du bitte deinen ersten Satz so schreiben (evtl. in mehreren Sätzen verteilt), dass es verständlich ist? Mir wird jedenfalls daraus nicht klar, wer Haushaltshilfe war und wer die Haushaltshilfe gestellt bekommen hat und wer den Verdienstausfall hat.

    Und meintest du in deiner Frage mit "Lohnsteuer" die Einkommensteuererklärung oder was meintest du?

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      #3
      Bitte entschuldige

      Also ich der Mann. Hätte Verdienstausfall und wurde von meiner Frau qausi als Haushaltshilfe eingestellt. Das alles haben wir von unserer Hebamme damals bestätigt bekommen für die AOK und diese hat die zwei Wochen auch bezahlt. Bezahlt wurde es von der AOK meiner Partnerin.

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        #4
        Hallo Robert27,
        wenn du in den zwei Wochen Geld von der Krankenkasse bekommen hast, hattest du keinen Verdienstausfall. Du hast doch etwas verdient. Was ist ausgefallen?
        Hast du von der AOK du eine Bescheinigung über das Entgelt bekommen? Ich würde erwarten, dass dadrauf auch steht, wie diese Bezahlung einzuordnen ist in DEINER Steuererklärung.

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          #5
          Die aok Bearbeiterin meinte das wir das Steuerlich dann geltend machen wohl können bei haushaltsnahe Dienstleistungen. Vielleicht muss ich dort nochmal nachhaken. Und ja wir haben eine Bestätigung mit der Höhe des verdienstausfalls bekommen. Und es wird wohl auch so genannt weil ich unbezahlten Urlaub beantragen dafür musste.

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            #6
            Dieser Verdienstausfall der von der AOK gezahlt wurde ist eine steuerfreie Lohnersatzleistung welche dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

            Steuerlich absetzen könnt ihr da gar nichts. Es ist euch ja kein Aufwand entstanden.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Okay dann muss man es ja aber dennoch angeben oder nicht ? Kommt es da nur bei mir unter verdienst mit rein ?

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                #8
                Wo hast Du denn in der Einkommensteuererklärung den 'Verdienst'?

                Lohnersatzleistungen werden auf Seite 5 der Anlage N abgefragt.

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                  #9
                  Ich meinte ja Angaben zum Arbeitslohn was auch glaub ich in Anlage n sein müsste aber ja das leuchtet mir jetzt ein. Das es bei Lohnersatz rein kommt. Danke.

                  Kommentar


                    #10
                    Lohnersatzleistungen werden auf Seite 5 der Anlage N abgefragt.
                    Aber nur solche, die über den AG laufen ! Die hier gehört m. E. in die Zeile 35 des Hauptvordrucks (Seite 6).
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Aber nur solche, die über den AG laufen !
                      Ok. Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz) wird dort jedenfalls konkret angegeben. Ich hab keine Ahnung, ob es denkbar ist, dass Verdienstausfallentschädigung vom Arbeitgeber bezahlt wird.
                      ... Hmm, auf der Lohnsteuerbescheinigung gibt's diese Angabe auch, also, wird wohl so sein ...

                      Kommentar


                        #12
                        Ich hab keine Ahnung, ob es denkbar ist, dass Verdienstausfallentschädigung vom Arbeitgeber bezahlt wird.
                        In einem guten Lohnprogramm ist es sicher kein Problem so eine Lohnart zu kreieren.
                        Es kommt halt wie immer auf die geltenden Gesetze >> den Tarifvertrag >> die Betriebsvereibarungen oder die betriebliche Übung an!

                        Aber mir kommt es fast so vor, als wollte der Fragesteller eine Art Nebenjob daraus machen, dazu bräuchte er allerdings einen schriftlichen Arbeitsvertrag.

                        Gruß - Hans

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                          #13
                          Nein das wollte ich nicht aber hier die Antwort von der AOK.:

                          Hallo Herr Weise,


                          ich würde das über Ihre Partnerin im Rahmen der ausgewöhnlichen Belastungen eintragen lassen. Bei der Arbeitsleistung weiß ich nicht , ob das dort dazuzählt…. Dort nehme ich persönlich nur Rechnungen von Autoreperaturen, Schornsteinfeger und Bauleistungen rein…



                          Ansonsten nochmal im Internet lesen, was alles außergewöhnliche Belastungen sind..



                          Viele Grüße



                          Freundliche Grüße

                          Ich wollte mich nur hier vergewissern wo ich es richtig eintragen muss..

                          Kommentar


                            #14
                            ich würde das über Ihre Partnerin im Rahmen der ausgewöhnlichen Belastungen eintragen lassen.
                            Die Antwort hat allerdings nichts mit der Fragestellung zu tun, wo das in deiner Steuererklärung anzugeben ist, außerdem ist die Antwort m. E. falsch

                            Falls die AOK eine Bescheinigung über die Entgeltersatzleistung übermittelt hat, müsste der Bescheinigungsabruf den Wert automatisch an

                            der richtigen Stelle eintragen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo Robert,
                              dein unbezahlter Urlaub senkt dein zu versteuerndes EInkommen - weil du ein geringeres Brutto hast.

                              Wieso sollte diese Senkung des Bruttos zusätzlich als außergewöhnliche Belastung irgendwo in der Steuererklärung erscheinen und dann gleich zweimal das zu versteuernde Einkommen senken?

                              In die Steuererklärung gehört, wie oben dargelegt, deine Lohnersatzleistung als Einnahme.

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