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Steuererklärung für verstorbenen Verwandten

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    Steuererklärung für verstorbenen Verwandten

    Hallo zusammen,

    im vorigen Jahr ist mein alleinstehender Schwager verstorben. Er hat noch bis März Gehalt bezogen, brutto dürften etwa 12.000 Euro dabei rumgekommen sein. Aktien, Wertpapiere, Sparkonten, Anlagen usw. hatte der Verstorbene alles nicht; der hat buchstäblich jeden Monat alles verjubelt was reinkam. War ja auch sein Geld; also durchaus in Ordnung so. ;-))

    In den vergangenen Jahren wurde jeweils eine Einkommensteuererklärung abgegeben; zuletzt für 2024 - die hatte er zwei Tage vor seinem überraschenden Tod eingereicht. Meine Frau ist Teil der Erbengemeinschaft.

    Kann mir jemand sagen,
    a) ob die Erben noch für das Todesjahr eine Steuererklärung des Verstorbenen einreichen _müssen_, und falls ja,
    b) ob das mit meinem Elster-Konto und der Steuernummer des Verstorbenen geht? Seine Elster-Zugangsdaten hat er nämlich mit ins Grab genommen.

    Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
    Zuletzt geändert von eq12345; Gestern, 19:48.

    #2
    a) Warum müssen? Ich hab jetzt nichts rauslesen können, dass er zur Abgabe verpflichtet gewesen wäre. Natürlich, eine Erstattung ist wohl recht wahrscheinlich.
    b) Ja.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; Heute, 00:36.

    Kommentar


      #3
      Es wäre natürlich nicht schlecht, wenn jemand von den Erben den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Händen hätte.

      Dann könnte man den Bruttolohn, die einbehaltenen Steuern und die Vorsorgeaufwendungen eintragen und würde feststellen, dass die

      einbehaltenen Steuern vollständig erstattet werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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