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Anlage S für Ehefrau anlegen und EÜR

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    Anlage S für Ehefrau anlegen und EÜR

    Ehepaar mit Zusammenveranlagung auf einer St-Nr. Pers A (Mann: biedert Selbstständig mit Anlage S und EÜR, jetzt Rentner). Pers B (Frau) bisher: Anlage N Pensionärin
    Frage 1: Frau (Pers B) ab 2024 selbstständig tätig und hat vom FA die beantragte SteuerNr erhalten. xx/xxx/ xxxxx.
    Eine Anlage S (Ehefrau) konnte ich in Elster aufrufen. ?Aber wo trage ich ihre neue St.Nr ein ?
    Frage 2: Wie rufe ich die EÜR für die Frau ein.

    #2
    Frage 2: Wie rufe ich die EÜR für die Frau ein.
    Das EUR-Formular findest du hier: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer

    Im EÜR-Formular sind beide Steuernummern zu erfassen, die gemeinsame Steuernummer für die Einkommensteuer als Leitsteuernummer

    und die betriebliche Steuernummer deiner Frau. Die betriebliche Steuernummer gehört auf die Startseite, die Leitsteuernummer in die Zeile 5a

    unter Allgemeine Angaben auf Seite 1.der EÜR. Meine Antwort bezieht sich auf das Jahr 2025. Ob es 2024 schon genauso war,

    müsste ich erst nachschauen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, ja ab 2025

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        #4
        Danke, ja ab 2025
        Dann stimmt das schon, was ich geschrieben habe.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          eine ganz neue EÜR gibts nicht, weil bereit bei Anlagen hinzufügen der Haken gesetzt wurde.
          Ich finde die Zeile5a nicht.
          in der jetzigen EÜR (Ehemann) ist Zeile 5 für die Wirtsch-ID nr. (Allg Angaben).
          Auf der Startseite EÜR gäbe es:
          " > Datenübernahme aus einem Profil " : soll da die Ehefrau herausgeholt werden?
          Ansonsten steht dort unsere gemeinsame St-Nr. xx/xx/...

          Darunter "o Neue St-nr beantragen". : aber die neue St-nr wurde in 2025 schriftl von FA erteilt.

          Ist mein Fehler, dass ich die 2024er EÜR für 2025 übernommen habe und die Daten überschreibe. So wars bisher?

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            #6
            habe jetzt 5 a gefunden unter 11. Dort bleibt also unsere gemeinsame bisherige St-nr.
            Wie bekommt Frau jetzt ihre EÜR ?

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              #7
              Die EÜR des Mann wird in der EK-St Erklärung 2025 noch gebraucht.
              Für Frau erstmal neu in 2025.
              die gemeinsame St nr auf der Startseite überschreiben mit ihrer neuen Nr. ist wohl nicht korrekt in unserem Fall.

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                #8
                Ich habe erneut eine vorjährige EÜR aufgerufen mit Datenübernahme.
                also eine zweite EÜR zur Verfügung und dort konnte ich alles für Frau eintragen und ihren Gewinn ermitteln
                Ob das ok ist?

                Neuer Konflikt: Entnahmen 106 Eine 107 zwingend eintragen.
                weil natürliche Person ??

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                  #9
                  Wenn ihr beide noch Gewinneinkünfte erklären müsst, dann müssen auch 2 EÜR erstellt werden, eine für deine Frau und eine für dich.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    In der separaten EÜR nun die Daten der Frau eingetragen. leider die Elster Hinweis. Ihre St-Nr habe ich dort eingetragen:

                    " Eine andere Angabe als "Steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A (Ehegatte A/Lebenspartner[in] A)/Gesellschaft/Körperschaft" ist nur zulässig, wenn bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner(innen) für die vorliegende Anlage EÜR keine gesonderte Betriebssteuernummer existiert und deswegen unter derselben Steuernummer wie die Einkommensteuererklärung übermittelt wird und der Betrieb nicht ausschließlich dem Ehemann/Person A zuzurechnen ist.​ "

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                      #11
                      Ein orange markierter Hinweis ist kein Fehler, sondern eben nur ein Hinweis, der die Übermittlung nicht verhindert.

                      Was Entnahmen und Einlagen angeht, dürfen die Felder nicht leer bleiben, 0-Werte sind aber zulässig.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12

                        EÜR, Startseite- Neue St-Nr der Frau u.a. neu eingesetzt
                        EÜR Allgemeine Angaben, Zeile 9 " Betriebsinhaber" : "Ehefrau Pers B ." ausgewählt.
                        Hilfetext Zeile 9 lautet: "
                        Betriebsinhaber (Zeile 9)
                        Grundsätzlich ist hier der Wert "Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A/Gesellschaft/Körperschaft" einzutragen. Nur in Fällen zusammenveranlagter Ehegatten/Lebenspartner(innen), bei denen die Anlage EÜR unter derselben Steuernummer wie die Einkommensteuererklärung übermittelt wird und der Betrieb nicht ausschließlich dem Ehemann/Person A zuzurechnen ist, ist ein anderer Wert als "Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A/Gesellschaft/Körperschaft" einzutragen. "

                        Imm noch die Frage wie Frau an eigene EÜR kommt.

                        Beim Einlage Kram habe ich mal 0. eingetragen. Dadurch keine Fehlermeldung

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                          #13
                          Danke, hat sich überschnitten. Dann bleibt es orange

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                            #14
                            Ich habe mir mal den Hilfetext zur Zeile 9 durchgelesen. Da deine Frau eine eigene betriebliche Steuernummer zugeteilt bekommen hat

                            und die EÜR nicht unter eurer gemeinsamen Steuernummer für die Einkommensteuer erstellt wird, musst du den Wert

                            "Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner(in) A/Gesellschaft/Körperschaft" auswählen.

                            Gehe mal auf das Fragezeichen unter Zeile 9 und lies den Hilfetext selbst durch.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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