Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerbescheid per Post gewünscht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerbescheid per Post gewünscht

    Ich habe neulich irgendwo gelesen, dass man den Steuerbescheid -wenn man die Steuerklärung über Elster online macht - neuerdings nicht mehr Post bekommt. Ich möchte den aber weiterhin per Post erhalten, weiß jemand, ob man das irgendwo anhaken oder vermerken kann?

    #2
    weiß jemand, ob man das irgendwo anhaken oder vermerken kann?
    Bisher noch nicht, die Umstellung auf die elektronische Zustellung ist nämlich um ein Jahr verschoben worden.

    Es wird aber in Mein ELSTER eine Möglichkeit geschaffen werden, die dauerhafte postalische Zustellung zu beantragen.

    Das kann aber noch ein paar Monate dauern. Erreichbar wird der Bereich voraussichtlich unter Formulare & Leistungen sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie.

      Kommentar


        #4
        Post vom Finanzamt in Mein ELSTER

        Ab 2027 darf Ihr Finanzamt Ihnen Bescheide und sonstige Schreiben direkt in Mein ELSTER bereitstellen. Bis dahin bekommen Sie Ihre Post vom Finanzamt weiterhin per Brief, wenn Sie bislang nicht in die elektronische Bereitstellung eingewilligt haben.
        Für die Einwilligung gehen Sie in Mein ELSTER auf "Formulare und Leistungen" und wählen dort "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe".
        Wenn Sie ab 2027 Ihre Post vom Finanzamt weiterhin per Brief erhalten möchten, können Sie dies ab April 2026 in Ihrem Mein ELSTER-Benutzerkonto einstellen. Eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt ist deshalb nicht erforderlich.
        Über die neue elektronischen Bereitstellung informieren wir Sie noch einmal gesondert.


        ​Diese Mitteilung bekomme ich, wenn ich mich bei " Mein Elster " einlogge .

        Kommentar


          #5
          Diese Mitteilung bekomme ich, wenn ich mich bei " Mein Elster " einlogge .
          Ich nicht mehr, wahrscheinlich habe ich die als gelesen markiert. Mit der Ankündigung "ab April 2026" wäre ich jetzt etwas vorsichtig.

          So war das mal angedacht, aber bei Mein ELSTER sind solche Aussagen nicht immer belastbar. Es wird aber rechtzeitig möglich sein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X