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Betriebsaufgabe ab 55J, §16 Freibetrag

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    Betriebsaufgabe ab 55J, §16 Freibetrag

    Mein Alter weit über 55J
    Betriebsaufgabe in 2025 und keinerlei Tätigkeit in 2025 ( keine Geld Einnahmen).
    Berufliche Geräte des Anlageverzeichnis 10.000,- aktueller Gemeinwert. (oder wie nennt man den aktuellen Schätzwert?):

    Frage:
    Anlage S, Zeile 35 "Veräußerung vor Abzug Freibetrag. 10.000,-
    Anlage S, Zeile 39. " Veräußerung lt 35 ... : 10.000,-
    Habe ich damit offiziellen den Freibetrag 45.000,- § 16. 4. beantragt beim FA ?

    In EÜR Zeile 19 habe ich bereits. 10.000,- ( Summe- fiktive Anlagegeräte ) eingetragen = Gewinn, der durch den Freibetrag §16. zu Null-Gewinn, richtig?

    Oder noch weitere Einträge nötig.
    USt werde ich auch Null eintragen

    #2
    Bin Rentner und werde jetzt Betriebsaufgabe (Musik) die Überführung ins Privatvermögen veranlassen.
    Muss der Schätzwert der Instrumente in Zeile 19 EÜR?
    Frage:
    Gilt für die Instrumente die Veräußerungssperre?
    Was ist zu bedenken bei Privatverkauf solch eines 'ins Privatvermögen überführtes' Gerät in den nächsten 1-3 Jahren ab. ?

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      #3
      Ich hab mal die beiden thematisch doch zusammengehörenden Fragen zusammengefasst. Mit Elster haben sie allerdings nichts zu tun.

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        #4
        Muss der Schätzwert der Instrumente in Zeile 19 EÜR?
        Das steht doch in der Hilfe zu Zeile 19 der EÜR. Falls die Anlagegüter noch mit einem Restbuchwert in der AVEÜR stehen,

        musst du den Abgang dort ebenfalls erfassen. Ansonsten stellst du deine Fragen zum Steuerrecht richtigerweise einem Steuerberater.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Entnahme von WG aus dem BV gilt als Anschaffung. Daher sind bei der anchließenden Veräußerung die Fristen von § 23 EStG zu beachten.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            Leider muss ich nachfragen:
            Wie stelle ich den offiziellen auf den Freibetrag 45.000,- § 16. ?​ Mit Eintrag in Zeile 39 ?
            Anlage S, Zeile 35 "Veräußerung vor Abzug Freibetrag. 10.000,-
            Anlage S, Zeile 39. " Veräußerung lt 35 ... : 10.000,-
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