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1 % Methode bei privater Nutzung betrieblicher Fahrzeuge

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    1 % Methode bei privater Nutzung betrieblicher Fahrzeuge

    Moin,

    oft liest man, wenn das Geschäftsfahrzeug häufig privat genutzt werde (bis zu 50 % der Gesamtfahrleistung und damit noch nicht als Privatfahrzeug gilt), überstiegen die tatsächlichen Kosten insbesondere bei einem preiswerten Neuwagen manchmal die 1 % Pauschale, so dass sich die Führung eines Fahrtenbuches nicht lohne.

    Aber stimmt das wirklich? Absetzbar sind unabhängig vom (unter 50 % liegenden) Privatanteil immer alle Kosten, und zwar einschließlich AfA. Rechnen wir doch mal:

    1 % Methode: Alle Kosten absetzbar, AfA absetzbar, 1 % des Listenneupreises zu versteuern.
    Fahrtenbuch: Alle Kosten absetzbar, AfA absetzbar, 1 % des Listenpreises nicht zu versteuern.

    Ergo ist Fahrtenbuch immer günstiger. Oder wo liegt mein Gedankenfehler?

    Gruß
    Dieter


    #2
    Das ist reine Anwendung von Steuerrecht und hat keinen Zusammenhang mit dem Thema Elster.

    Kommentar


      #3
      Oder wo liegt mein Gedankenfehler?​
      Die private Nutzung muss man immer versteuern. Je höher der private Nutzungsanteil ist, umso weniger lohnt sich der Mehraufwand,

      den die Führung eines Fahrtenbuchs nun mal mit sich bringt. Je geringer die private Nutzung ist, desto sinnvoller ist das Fahrtenbuch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Taunusmann,
        auch wenn das nichts mit Elster zu tun hat, hier mal meine Überlegungen zur Führung eines Fahrtenbuchs:

        Annahme: Fahrzeug im Betriebsvermögen, BLP: 35 T€, jährliche KM: 20.000, hier für das Beispiel mit 0,30 €/km angesetzt.

        Ohne Fahrtenbuch:
        350*12 = 4.200 € -> Anteil Privatnutzung
        20.000 * 0,30 € -> 6.000 € Kosten

        In der EÜR verbleiben also 6.000 - 4.200 € = 1.800 €, die den Gewinn senken.
        In der Theorie weiter gedacht: nur 6.000 der 20.000 km bleiben in den betrieblichen Kosten.
        Wenn der private Anteil niedriger ist als 50%, ist der in der EÜR verbleibende Teil damit viel zu niedrig.

        mit Fahrtenbuch:
        350*12 = 4.200 € -> Anteil Privatnutzung
        45% private Fahrten -> 6.000 * 45% = 2.700 €
        In der EÜR verbleiben also 6.000 - 2.700 € = 3.300 €, die den Gewinn senken.

        Das ist nur sehr grob bedacht, vernachlässigt auch komplett die Umsatzsteuerfrage, aber trotzdem ist diese grobe Berechnung eine bessere Abschätzung als die noch viel grobere Annahme im Eröffnungsbeitrag.

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          #5
          Vielen Dank für das Rechenbeispiel.
          Dieter

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