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    Rückmeldung zu einer Einwilligungerklärung

    Hallo zusammen,

    ich erhalte diese Nachrichten:

    Ihre Einwilligungserklärung für die Steuernummer xxxxxxxxxxxxx konnte nicht erfolgreich angelegt werden. Zur Einwilligungserklaerung wurden keine gültigen Steuerkonten angegeben. Aus diesem Grund wurde sie zurückgewiesen.
    Ihre Einwilligungserklärung für die Steuernummer xxxxxxxxxxxxx konnte nicht erfolgreich angelegt werden. Die Steuernummer xxxxxxxxxxxxx ist nicht im Bestand des Landes vorhanden.​
    Die Steuernummer in diesen Nachrichten ist mir völlig unbekannt, die habe ich so nirgendwo eingegeben. Kann mir jemand verraten, wo diese Nummer herkommt oder was ich falsch gemacht haben könnte.

    Danke und Gruß

    #2
    Kann mir jemand verraten, wo diese Nummer herkommt oder was ich falsch gemacht haben könnte.
    Möglicherweise wurde eine 13-stellige Steuernummer im bundeseinheitlichen Format rückgemeldet. Du musst nach dem Login

    unter Formulare & Leistungen > Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe nachsehen, ob dort die richtige Steuernummer

    im Format der Länder eingetragen ist.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort,

      ich denke, dass ich die Steuernummer richtig eingetragen habe, das Finanzamt wird auch richtig ermittelt. Meine Steuernummer hat das Format XXX/XXXX/XXXX, sollte für NRW richtig sein.

      Kommentar


        #4
        Meine Steuernummer hat das Format XXX/XXXX/XXXX, sollte für NRW richtig sein.
        Das Format stimmt jedenfalls ! Die Ursache der Fehlermeldung werden wir hier im Anwenderforum nicht klären können.

        Wenn die Steuernummer in der Einkommensteuererklärung akzeptiert wurde, ist sie zumindest formal gültig. Warum

        im Bestand von NRW kein Steuerkonto damit verknüpft ist, keine Ahnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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