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Frage Pauschbetrag Behinderung

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    #16
    Zitat von Ecko Beitrag anzeigen
    Ich werde es morgen beantragen, vielen danke
    Eine gute Entscheidung, mach weiter so!


    Gruß - Hans

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      #17
      Moin Ecko, in meinem Bundesland zumindest kann man den Antrag aus steuerlichen Gruenden auch rueckwirkend stellen. Das geht nicht im jedem Bundesland, weil das laendersache ist. Ob das auch in deinem Bundesland geht, musst du im Antrag ersehen koennen oder in der Ausfuellhilfe nachlesen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #18
        auch rueckwirkend stellen.
        Generell gilt zwar das Antragsdatum auch für die Feststellung der Behinderung, Aber hier ist ja durch die Bescheinigung der BG
        gut nachweisbar, dass die Probleme schon länger bestehen.

        Gruß - Hans

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          #19
          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
          Moin Ecko, in meinem Bundesland zumindest kann man den Antrag aus steuerlichen Gruenden auch rueckwirkend stellen. Das geht nicht im jedem Bundesland, weil das laendersache ist. Ob das auch in deinem Bundesland geht, musst du im Antrag ersehen koennen oder in der Ausfuellhilfe nachlesen.
          Hallo, komme aus Bayern. Hab den Antrag gestern weggeschickt, nun erstmal warten.werde euch informieren.

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            #20
            Hallo zusammen, leider wird der Antrag abgelehnt, versteh nicht ganz was die mir damit sagen wollen, hier mal die….

            Begründung
            Nach § 152 Abs. 1 SGB IX stellt zwar das Versorgungsamt auf Antrag eine Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) fest. Gemäß § 152 Abs. 2 SGB IX ist aber eine solche Feststellung dann nicht zu treffen, wenn über das Vorliegen einer Behinderung und den Grad einer auf ihr beruhenden Erwerbsminderung schon eine Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung getroffen ist und der Antragsteller kein Interesse an einer anderweitigen Feststellung glaubhaft macht. Dies trifft hier zu.
            Mit Entscheidung vom 22.11.2017 hat BG eine Behinderung sowie eine darauf beruhende MdE um bzw. einen darauf beruhenden GdS von 20 v. H, die dem GdB entspricht, festgestellt. Ein Interesse an einer anderweitigen Feststellung wurde nicht geltend gemacht, so dass ein weiteres Feststellungsverfahren nicht durchzuführen ist (§ 152 Abs. 1 und 2 SGB IX).
            Da der GdB unter 50 liegt, können wir auch keinen Schwerbehindertenausweis ausstellen.
            Als Nachweis für die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen dient der Rentenbescheid.​

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              #21
              Sehr interessant, das wusste ich (und auch andere hier im Beitrag) noch nicht. Dann gilt also immer noch die BG-Entscheidung aus 2017 und wenn ich den Text richtig deute, wird der MdE dem GdB gleichgestellt und wird anscheinend auch schon beim Rentenbescheid beruecksichtigt. Das muesstest du ja aus dem Rentenbescheid herauslesen koennen.

              Erst wenn du eine Neufestsetzung des MdE bzw. jetzt GdB beantragst, wirst man sich dann wahrscheinlich an das Versorgungsamt wenden muessen - so interpretiere ich jedenfalls den Text im Paragr. 152 Abs. 1 und 2 SGB IX.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #22
                Also müsste der Bescheid von der BG für die Steuer reichen um diese 374 Euro zu bekommen oder das da angerechnet wird?
                Zuletzt geändert von Ecko; 14.03.2026, 11:28.

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                  #23
                  Ja, so verstehe ich das. Aber ob die Rentenanstalt die steuerliche Verguenstigung bereits bei den Rentenzahlungen beruecksichtigt oder ob man das hier auch in der Steuererklaerung angeben muss, weiß ich nicht. So einen Fall hatte ich noch nicht. Aber eigentlich muesste man das aus dem Rentenbescheid ersehen koennen, denn es wurde ja geschrieben:

                  Als Nachweis fuer die Inanspruchnahme von steuerlichen Verguenstigungen dient der Rentenbescheid.
                  Im Zweifel wuerde ich den Sachverhalt als separate Bemerkung angeben und den BG-Bescheid aus 2017 als Anlage beifuegen.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #24
                    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                    Ja, so verstehe ich das. Aber ob die Rentenanstalt die steuerliche Verguenstigung bereits bei den Rentenzahlungen beruecksichtigt oder ob man das hier auch in der Steuererklaerung angeben muss, weià ich nicht. So einen Fall hatte ich noch nicht. Aber eigentlich muesste man das aus dem Rentenbescheid ersehen koennen, denn es wurde ja geschrieben:



                    Im Zweifel wuerde ich den Sachverhalt als separate Bemerkung angeben und den BG-Bescheid aus 2017 als Anlage beifuegen.
                    Hey, ich bekomme keine Rente, habe vor Jahren alles auszahlen lassen. Ich Arbeite ja normal.

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                      #25
                      Zitat von Ecko Beitrag anzeigen
                      Also müsste der Bescheid von der BG für die Steuer reichen um diese 374 Euro zu bekommen oder das da angerechnet wird?
                      Ja! Ich hab dir ja in '#7 schon mal geraten es so zu probieren. Jetzt weist du ja dass der BG-Bescheid zum Antrag genügt.
                      Ich würde jetzt den BG-Bescheid und die "Absage" vom Versorgungsamt, als PDF dem Antrag beifügen, dann dürfte Klarheit herrschen.

                      Es hätte ja auch mehr werden können, wie Gpswanderer schon in '#14 gemutmaßt hat, das weis man halt vorher nicht - muss man halt mal versuchen.
                      Jetzt hat es halt nicht geklappt - musst du halt mit dem zufrieden sein was du hast. Der Versuch war ja auch gar nicht so schlimm, oder?

                      Gruß - Hans

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                        #26
                        Hallo Ecko ,

                        Als Nachweis für die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen dient der Rentenbescheid.
                        Zum besseren Verständnis:

                        Die BG zahlt bis 20% keine Rente, so hat sie vermutlich den Fall mit einer Abfindung dauerhaft geschlossen-abgefunden.
                        So könnten später, auch bei Verschlimmerung, keine Ansprüche mehr gestellt werden, da sie ja abgegolten wurden.

                        Als Schwerbehinderter nach Sozialgesetzbuch gilt man erst mit einem GdB von 50%, daher kriegt man darunter auch keinen SB-Ausweis.
                        Man könnte sich höchstens mit einem geringeren GdB einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen, das betrifft aber nur Kündigungsschutz.

                        Das Versorgungsamt hat hier keine eigene Feststellung getroffen, sondern ist dem BG-(Renten)Bescheid gefolgt.


                        Gruß - Hans

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                          #27
                          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                          Hallo Ecko ,



                          Zum besseren Verständnis:

                          Die BG zahlt bis 20% keine Rente, so hat sie vermutlich den Fall mit einer Abfindung dauerhaft geschlossen-abgefunden.
                          So könnten später, auch bei Verschlimmerung, keine Ansprüche mehr gestellt werden, da sie ja abgegolten wurden.

                          Als Schwerbehinderter nach Sozialgesetzbuch gilt man erst mit einem GdB von 50%, daher kriegt man darunter auch keinen SB-Ausweis.
                          Man könnte sich höchstens mit einem geringeren GdB einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen, das betrifft aber nur Kündigungsschutz.

                          Das Versorgungsamt hat hier keine eigene Feststellung getroffen, sondern ist dem BG-(Renten)Bescheid gefolgt.


                          Gruß - Hans
                          Die Abfindung ist nur für die 20 Prozent, wenn es schlimmer wird, und ich mehr als 20 Prozent bekomme, wird es neu berechnet

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                            #28
                            Hallo Ecko ,

                            Steht das denn auch so in deinem BG-Bescheid? Hast du denn eine Abfindung abgelehnt - das wäre allerdings ein sehr weiser Entschluß von dir gewesen!
                            Meist wird nämlich so ein Fall mit einer Abfindung dauerhaft beendet.


                            Gruß - Hans

                            Kommentar


                              #29
                              Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                              Hallo Ecko ,

                              Steht das denn auch so in deinem BG-Bescheid? Hast du denn eine Abfindung abgelehnt - das wäre allerdings ein sehr weiser Entschluß von dir gewesen!
                              Meist wird nämlich so ein Fall mit einer Abfindung dauerhaft beendet.


                              Gruß - Hans
                              Ja steht so drin, aber die Abfindung genommen. Ist aber schon 10 Jahre her

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von Ecko Beitrag anzeigen
                                Ja steht so drin, aber die Abfindung genommen. Ist aber schon 10 Jahre her
                                Freut mich, das ist sehr gut für dich - hoffen wir erstmal, dass es nicht schlechter wird!
                                war jetzt auch nicht soo unser Thema, ich wollte dir in '#26 vor allem das Gebaren von BG und Versorgungsamt verständlicher machen.

                                Gruß - Hans

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