Einkommensteuer für 2025

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  • Amrum62
    Neuer Benutzer
    • 11.01.2021
    • 28

    #1

    Einkommensteuer für 2025

    Hallo, ich würde gerne jetzt schon meine Einkommensteuer für 2025 in Mein Elster machen. Oder ist das zu früh? Soweit ich gelesen habe, werden die Bescheinigung automatisch in das Formular übernommen. Kann ich mir die Bescheinigung noch mal separat anschauen?
    Danke.

    Mfg
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Kann ich mir die Bescheinigung noch mal separat anschauen?
    Ja, das ist möglich. Ich mache das bevorzugt über Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Starten und das Jahr 2025 auswählen.

    Der Abruf muss personenbezogen erfolgen. Die Bescheinigungen können auch aus dem geöffnetem Entwurf der Einkommensteuererklärung heraus

    aufgerufen werden. Man kann die Bescheinigungen auch auf den eigenen Rechner downloaden, wobei ich persönlich das PDF-Format bevorzuge.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Amrum62
      Neuer Benutzer
      • 11.01.2021
      • 28

      #3
      Vielen Dank gut zu wissen!
      Könnte ich die Einkommensteuererklärung jetzt schon machen oder ist das zu früh?

      Kommentar

      • Gerald v. R.
        Erfahrener Benutzer
        • 04.07.2024
        • 260

        #4
        Die Datenbereitsteller haben jedes Jahr bis Ende Februar Zeit die Bescheinigungen an das Finanzamt zu übermitteln. Bei der Masse kann die Zuordnung an die ID-Nummer auch noch paar Tage dauern, daher fängt das Finanzamt ohnehin nie vor Mitte März mit der Bearbeitung der Erklärung an.

        Darüber hinaus kannst du natürlich nachsehen ob für dich (nach dienem Wissen) bereist alle Bescheinigungen vorliegen oder dir zB noch eine Rieser oder so fehlt.
        Jenachdem kannst du dann deine Steuererklärung machen.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45930

          #5
          Könnte ich die Einkommensteuererklärung jetzt schon machen oder ist das zu früh?
          Wenn alle für das Jahr 2025 benötigten Bescheinigungen bereits vorliegen, kannst du das natürlich machen. Ich habe unsere Erklärung für 2025

          bereits am letzten Samstag übermittelt, da war alles abrufbar, was wir für unsere Erklärung benötigen. Das bringt zwar nicht viel, weil mit der

          Bearbeitung des Jahres 2025 erfahrungsgemäß erst Mitte März begonnen wird, nachdem wir aber ausnahmsweise eine Erstattung erhalten,

          habe ich eben abgegeben. Unsere Kapitalerträgen müssen wir nicht erklären und machen das auch nicht, sonst hätte ich warten müssen, bis

          alle Steuerbescheinigungen der Banken vorliegen, was bis März gedauert hätte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Amrum62
            Neuer Benutzer
            • 11.01.2021
            • 28

            #6
            Herzlichen Dank an Euch. Dann werde ich mal die nächsten Tagen loslegen.
            Ich war mir nicht ganz sicher, wegen eventuelle Gesetzliche Änderungen! Die Bescheinigungen sind bereits da, und meine Handwerker Rechnungen auch. Mit der kleinen Rückerstattung kann ich dann mit meiner Frau lecker Essen gehen!

            Beste Grüße

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            • Hans53
              Erfahrener Benutzer
              • 28.10.2022
              • 674

              #7
              Zitat von Amrum62 Beitrag anzeigen
              Mit der kleinen Rückerstattung kann ich dann mit meiner Frau lecker Essen gehen!
              Das ist natürlich ein hehres Ziel und sicher auch eine wohtuende Belohnung - viel Freude!

              Gruß - Hans

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45930

                #8
                ... und meine Handwerker Rechnungen auch.
                Die hohen Handwerkerrechnungen 2025 sind bei uns der alleinige Grund für die Steuererstattung. Die letzten Jahre haben wir stets nachzahlen

                müssen, weil die festgesetzten Vorauszahlungen immer zu niedrig waren. Da habe ich die Erklärungen dann erst 1 Tag vor Fristende übermittelt.

                Fertiggestellt habe ich die jedes Jahr bereits im Februar.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • Amrum62
                  Neuer Benutzer
                  • 11.01.2021
                  • 28

                  #9
                  Bei uns ist so ähnlich. Wenn die Handwerker Rechnungen und mein Behinderten Plauschbetrag nicht da wären, müssten wir auch nachzahlen.
                  Dieses Forum ist einfach genial! Und das "Mein Elster" ist richtig gut geworden. Kann man gut sogar mit dem Handy machen und ich war in ca. 10 Minuten fertig.

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                  • Taunusmann
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.08.2024
                    • 127

                    #10
                    Ich dachte, Bescheinigungen aller Art müssen nicht mehr eingereicht, sondern nur aufbewahrt werden. Oder?
                    Taunusmann

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45930

                      #11
                      Ich dachte, Bescheinigungen aller Art müssen nicht mehr eingereicht, sondern nur aufbewahrt werden. Oder?
                      Es geht hier um die elektronisch übermittelten Bescheinigungen, die automatisch in die Einkommensteuererklärung übernommen werden.

                      Die müssen natürlich nicht eingereicht werden, die liegen dem Finanzamt ja ohnehin vor.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • Taunusmann
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.08.2024
                        • 127

                        #12
                        Ah ok, war dann ein Missverständnis.
                        Kannst du zu meinem anderen Thread (EÜR mit Excel) etwas sagen?
                        Taunusmann

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