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    Mietwagenkosten

    Hallo liebe Experten, ich hatte einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Das Fahrzeug wurde aufgrund des hohen Schadens eingezogen (Leasingfahrzeug). Somit musste ich zur Überbrückung, bis ich ein neues Fahrzeug hatte, einen Mietwagen leihen, um ins Büro zu kommen. Wo genau trage ich die Kosten für den Mietwagen ein?
    Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße, Karin

    #2
    Wo genau trage ich die Kosten für den Mietwagen ein?
    Die Frage betrifft zunächst Steuerrecht, da musst du dich selbst schlau machen:

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das habe ich. Ich weiß nicht genau, was du damit sagen möchtest. Da es ein selbst verschuldeter Unfall ohne Beteiligung eines anderen war, ich keine Zuwendung weder von einer Versicherung noch des Arbeitgebers bekommen habe, gehe ich davon aus, dass ich das ansetzen kann. Meine Frage war, wo ich dies eintragen muss.

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        #4
        Meine Frage war, wo ich dies eintragen muss.
        Wenn Mietwagenkosten bei einem Wegeunfall zusätzlich zur Entfernungspauschale absetzbar sind, wozu wir uns hier nicht äußern werden, gehören sie

        bei Arbeitnehmern in der Anlage N bei den Weiteren Werbungskosten auf Seite 14 in Zeile 62 Sonstiges erfasst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank

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            #6
            Wie Charlie24 schon angedeutet hat, ist das hier kein steuerrechtliches Forum. Nach meiner unmaßgeblichen persönlichen Meinung sind Mietwagenkosten keine Werbungskosten, denn Niemand zwingt Dich nach dem Unfall einen Mietwagen zu nehmen. Soweit Du damit zur Arbeit fährst, ist das m.E. durch die Entfernungspauschale (sic!) abgedeckt. Ggf. solltest Du Dich daher beraten lassen. Die Mietwagenkosten gehören ja nicht mehr zum Unfall.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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