Wo finde ich die Anlage Außergewöhnliche Belastungen? Ich würde gerne meinen Grad der Behinderung eintragen.
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Anlage Außergewöhnliche Belastungen
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Das ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, die du dem geöffnetem Entwurf beifügen musst.
Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elsterFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Charlie hat dir ja schon den Weg gewiesen.Zitat von Maulwurfkoala Beitrag anzeigenWo finde ich die Anlage Außergewöhnliche Belastungen? Ich würde gerne meinen Grad der Behinderung eintragen.
In der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" beantragst du den Behindertenpauschbetrag, indem du auf Seite1 - in Zeile 4-5 deine SB-Daten einträgst.
Das Erste Mal und bei Änderungen musst du deinen Nachweis mitsenden, als pdf reicht.
Gruß - Hans
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Seit 1. Januar uebermitteln Versorgungsaemter GdB-Daten digital ans Finanzamt. Papiernachweise entfallen, in der Steuererklaerung reichen kuenftig GdB und Merkzeichen. Das gilt - soviel ich weiss - nur fuer Neuantraege und Aenderungen ab 2026 und nicht auch fuer die aelteren Bestandsbescheide. Soll heissen: wenn der aktuelle GdB-Bescheid bereits vor 2026 ausgestellt wurde, muss man diesen Bescheid bei der erstmaligen Erklaerung fuer 2025 oder frueher ggf. noch als Nachweis der Behinderung beim Finanzamt einreichen. Aber keine Sorge, sollte der Bescheid nicht gleich mit eingereicht werden, wird das Finanzamt den Bescheid schon anfordern.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Die Übermittlung erfolgt aber auch nur auf Antrag der betroffenen Person und nicht automatisch!
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016, BGBl. I S. 1679, wurde ein elektronisches Datenübermittlungsverfahren für die Mitteilung über den GdB (vgl. § 65 Abs. 3a EStDV) normiert. § 65 Absatz 3a EStDV ist erstmalig zum 01.01.2026 anzuwenden (vgl. § 84 Abs. 3g EStDV)
Mit Einführung des Verfahrens wird der Nachweis über den GdB und ggf. der vorhandenen Merkzeichen nicht mehr in Papierform – durch die Vorlage des entsprechenden Bescheides im Finanzamt – vorgenommen. Die erforderlichen Daten werden elektronisch im Verfahren RMS-KMV von den für die Feststellung der Behinderung zuständigen Stellen an die Finanzverwaltung übermittelt. Hierzu ist ein entsprechender Antrag der steuerpflichtigen Person auf Übermittlung der Daten erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Doch nicht die Steuernummer, sondern die 11-stellige persönliche Steuer-Identifikationsnummer !... sondern einfach indem man einfach die Steuernummer beim GdB-Antrag mit angibt.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich habe mir das Antragsformular für Bayern vorhin angesehen, da ist das bereits so vorgesehen.Das bleibt abzuwarten oder habt ihr in 2026 schon einen entsprechenden Antrag ausgefüllt?
Freundliche Grüße
Charlie24
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