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Fünftelregelung für Abfindung bei Elster

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    Fünftelregelung für Abfindung bei Elster

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage an die Experten hier. Die Situation ist die:

    In 2025 habe ich eine Abfindung erhalten und da die Fünftelregelung nicht mehr seitens des ex AGs vorgenommen werden muss, sondern sich der Steuerpflichtioge darum kümmern "darf", komme ich gerade bei Elster nicht weiter.

    In der Anlage N > 2 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre ist dei Abfindung über das Hochladen meiner Daten in Elster bereits hinterlegt. Weiter vorne im Hauptdruck steht auch korrekterweise der Gesamtbetrag aus "normalem" Gehalt sowie der Abfindung.

    Meine Frag elautet nun, ob das bereits alles ist oder noch zusätzlich was gemacht werden muss, denn ich hatte mal vor Monaten gelesen, dass man ein nur Fünftel der Abfindung zu nehmen brauche un die dem normalen Gehalt hinzurechnen muss, aber die eigentliche volle Abfindung aus dem Gesamtbrutto rauszurechnen sei... ?????

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Viele Grüße
    Michael

    #2
    Meine Frage lautet nun, ob das bereits alles ist oder noch zusätzlich was gemacht werden muss, ...
    Ja, mehr muss nicht gemacht werden. In der Steuervorausberechnung von Mein ELSTER sollte es ziemlich am Ende folgende Zeile geben:

    Zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG mit dem Abfindungsbetrag dahinter und der darauf entfallenden Einkommensteuer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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