Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Duale Studium - Verpflegungspauschale & Fahrtkosten korrekt ansetzen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Duale Studium - Verpflegungspauschale & Fahrtkosten korrekt ansetzen?

    Hallo zusammen,
    ich hoffe, meine Frage wurde so noch nicht gestellt. ich habe im Forum gesucht, aber keinen Beitrag gefunden, der genau zu meinem Fall passt bzw. mir persönlich weiterhilft.

    Ich absolviere ein duales Studium bei einer kommunalen Behörde. In den Theoriephasen bin ich jeweils für 4 bzw. teilweise 8 Monate am Stück an einer Hochschule (mit eigener Wohnung vor Ort). Mein Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt ist weiterhin bei meinen Eltern. An den meisten Wochenenden fahre ich nach Hause.

    Dazu habe ich folgende Fragen:
    1. Verpflegungspauschale:
      Verstehe ich es richtig, dass ich für die ersten 3 Monate der Theoriephase die Verpflegungspauschale für die vollen Tage vor Ort sowie für die An- und Abreisetage geltend machen kann?
    2. Fahrtkosten:
      Kann ich für die wöchentliche An- und Rückreise die Kilometerpauschale von 0,30 € ansetzen?
    3. Angemessenheit & Nachweise:
      Gibt es eine Regelung, was bei den gefahrenen Kilometern als „angemessen“ gilt (besonders hier bei wöchentlicher Heimreise)?
      Wie weist man die Fahrten am besten gegenüber dem Finanzamt nach?
    Vielleicht kann mir da jemand ein bisschen weiterhelfen. Finde das trotz diversen Erklärungen noch sehr kompliziert.

    Vielen Dank im Voraus!



    #2
    Deine Fragen betreffen alle Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt. Einzelne Fragen müsste die Anleitung zur Anlage N - Doppelte Haushaltsführung beantworten.



    Falls der Link nicht dauerhaft funktioniert, bitte hier starten:

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X