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Pendlerpauschale

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    Pendlerpauschale

    Moin,
    wo trage ich als Gewerbetreibender in der Anlage EÜR die Pendlerpauschale ein,
    wenn ich a.) mein privates, b.) mein betriebliches Fahrzeug benzutze?
    Gruß
    Taunusmann​

    #2
    Die Pendlerpauschale heißt tatsächlich "Entfernungspauschale". Damit solltest Du im Bereich "Kfz-Kosten und andere Fahrtkosten" fündig werden. Die konkrete Zeile wäre bei 2025 Zeile 73, ggf. in Verbindung mit Zeile 72. In der amtlichen Anleitung zu "Kfz-Kosten und andere Fahrtkosten (Zeilen 68 bis 73)" erhältst Du weitere Infos.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Vielen Dank !

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        #4
        OK, wo die Entfernungspauschale anzugeben ist, weiß ich jetzt. Aber wann ist sie nutzbar? Bei Verwendung eines betrieblichen oder eines privaten Fahrzeugs oder bei Verwendung von beiden?
        Zuletzt geändert von Taunusmann; 05.03.2026, 14:54.

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          #5
          Bei beiden. Allerdings musst Du ja unterscheiden:

          Wenn der PKW nicht zum Betriebsvermögen gehört, dann sind bisher in der EÜR keine Kosten enthalten. Also Ansatz mit Gegenbuchung Privateinlage.
          Wenn der PKW zum Betriebsvermögen gehört, sind die PKW-Kosten ja schon komplett in der EÜR enthalten, so dass Du sie über die Entfernungspauschale nicht quasi doppelt ansetzen darfst. Deswegen gibt es ja noch die Zeile 72, in der Du auf diese gefahren Kilometer entfallenden tatsächlichen Kosten herausnimmst und stattdessen über die Zeile 72 die Entfernungspauschale ansetzt.
          Schönen Gruß

          Picard777

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            #6
            Das mit Zeile 72 / 73 verstehe ich, den Rest nicht. Was heißt " Ansatz mit Gegenbuchung Privateinlage"?
            Zuletzt geändert von Taunusmann; 05.03.2026, 15:35.

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              #7
              Ich verstehe das für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte folgendermaßen:

              Nutzung eines Privatfahrzeugs: Kosten unter "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)" und außerdem unter "Einlagen" bei "Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen"

              Nutzung eines Betriebsfahrzeugs: Kosten unter "Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte" (Wie am Minuszeichen erkennbar, werden dadurch die Betriebsausgaben um diese nicht abziehbaren Kosten reduziert) und außerdem in der Zeile "Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte" die Entfernungspauschale.​

              Ist das so richtig?
              Zuletzt geändert von Taunusmann; 05.03.2026, 15:50.

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                #8
                Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
                Das mit Zeile 72 / 73 verstehe ich, den Rest nicht.
                Das überrascht nicht.

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                  #9
                  Sie sind mir bereits an anderer Stelle unangenehm aufgefallen.

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                    #10
                    Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
                    Ich verstehe das für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte folgendermaßen:

                    Nutzung eines Privatfahrzeugs: Kosten unter "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)" und außerdem unter "Einlagen" bei "Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen"

                    Nutzung eines Betriebsfahrzeugs: Kosten unter "Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte" (Wie am Minuszeichen erkennbar, werden dadurch die Betriebsausgaben um diese nicht abziehbaren Kosten reduziert) und außerdem in der Zeile "Mindestens abziehbare Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte" die Entfernungspauschale.​

                    Ist das so richtig?
                    Ja, das ist so korrekt.. Wobei zu beachten ist, dass die Kürzung für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit den tatsächlichen Kosten vorgenommen wird.
                    An der Führung eines Fahrtenbuches führt daher auch aus diesem Grund eigentlich ken Weg vorbei. Wobei man dieses bei einem betrieblichen Fahrzeug sowieso führen sollte wegen der Versteuerung der privaten Kfz-Nutzung oder der Frage, ob der PKW überhaupt zum Betriebsvermögen gehört bzw. gehören kann (notwendiges BV, gewillkürtes BV, notwendiges PV).
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                      #11
                      Besten Dank, das hilft weiter.
                      Der normale Gewerbetreibende blickt da kaum durch. Viel zu kompliziert.
                      Auch wenn "multi" in #8 meint, seinen Senf dazugeben zu müssen.
                      Gruß
                      Taunusmann

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                        #12
                        Na ja, ich weiß nicht: Wenn keine Kfz-Kosten in der EÜR enthalten sind, weil der PKW kein BV ist, dann kann die Entfernungspauschale zusätzlich angesetzt werden. Sind Kosten aber drinnen, weil der PKW BV ist, dann müssen die auf diese speziellen Fahrten durch die Entfernungspauschale ersetzt werden, also Ansatz der Entfernungspauschale und stattdessen Kosten raus. Sehe ich jetzt als nicht so kompliziert an, sondern als konsequente Folge.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Nicht kompliziert? Eine Zumutung ist es und läd regelrecht zur Steuerhinterziehung ein. Man behauptet einfach, mit dem Betriebsfahrzeug keine Privatfahrten zu absolvieren. Basta. .

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                            #14
                            Dann viel Spaß mit dem Fahrtenbuch.

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