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Steuererklärung 2025 für verstorbenen Vater

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    Steuererklärung 2025 für verstorbenen Vater

    Hallo, ich mache für meinen in 2025 verstorbenen Vater die Steuererklärung 025. Bei der Eingabe des Todestags erhalte ich in 'Mein Elster' den folgenden Text: 'sie geben die Einkommensteuererklärung für eine verstorbene Person ab? Dann tragen Sie bitte in den Zeilen 8 und / oder 20 das Sterbedatum der verstorbenen Person ein. Zusätzlich reichen Sie bitte eine Aufstellung der Erben und / oder – soweit vorhanden – eine Kopie des Erbscheins zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt ein und aktivieren Sie bitte das Häkchenfeld in Zeile 37 des Hauptvordrucks ESt 1 A.​' In Zeile 37 finde ich aber keine Möglichkeit für ein Häkchen sondern den text: 'Eine Eintragung ist in Zeile 37 nur vorzunehmen, wenn einer der dort genannten Sachverhalte vorliegt. In diesem Fall erläutern Sie bitte diese Sachverhalte in den „Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung“. Die ergänzenden Angaben werden gesondert geprüft. Dies kann die Bearbeitungsdauer verlängern. Falls Sie mit der Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen übermitteln, ist in Zeile 37 keine Eintragung vorzunehmen' Was ist zu tun?

    #2
    Zitat von StefanF.R. Beitrag anzeigen
    Was ist zu tun?
    Eine allumfassende Frage.

    Wegen Zeile 37 würd ich mir keine übermäßigen Gedanken machen. Die Aufstellung der Erben etc. braucht das Finanzamt natürlich, es muss ja wissen mit wem es jetzt zu tun hat.

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      #3
      eine weitere möglicherweise dumme Frage in diesem Zusammenhang: In Mein Elster gibt es die Anlage 'Außergewöhnliche Belastung' Hier trage ich in der Steuererklärung meines verstorbenen Vaters die Kosten für die vollstationäre Pflege in 2025 ein. Dort gibt es unter 'andere Aufwendungen' auch die Positionen 'Bestattungskosten' und 'Einzelangaben Nachlass'. Gebe ich hier in seiner Steuererklärung etwas an? Ich denke 'nein', weil er die Aufwendungen ja nicht getragen hat....
      Zuletzt geändert von StefanF.R.; Gestern, 13:53.

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        #4
        Hallo L.E. Fant - danke! Die Daten habe ich bereits an das für ihn bzgl. Erbschaftssteuer zuständige Finanzamt übermittelt. Das ist allerdings ein anderes als das, wo die Einkommenssteuer bearbeitet wird. Ich könnte diese Unterlagen in Mein Elster zusätzlich nochmal als Belege hochladen.

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          #5
          Gebe ich hier in seiner Steuererklärung etwas an? Ich denke 'nein', weil er die Aufwendungen ja nicht getragen hat....
          Richtig ! Wenn der Wert des Nachlasses höher war als die Bestattungskosten, können auch die Erben die Bestattungskosten nicht geltend machen.

          Ich könnte diese Unterlagen in Mein Elster zusätzlich nochmal als Belege hochladen.
          Ja mach das ! Das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt gibt die Daten ja nicht weiter.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Alles klar - vielen Dank!!

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              #7
              Charlie24 hat mit den Bestattungskosten völlig recht, auch mit dem Thema der Nachlasshöhe (wenn das Erbe höher ist, gab es ja keinen Aufwand). Darüber hinaus: Wenn der Vater beispielsweise am 01.07.2025 verstoben wäre, endete dessen Steuerpflicht am 01.07.2025. Bestattungskosten können ja denklogisch erst danach angefallen sein, so dass nach dem Zufluss-/Abflussprinzip keine Zahlung innerhalb seiner Steuerpflichtzeit erfolgt sein können.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Wegen Zeile 37 würd ich mir keine übermäßigen Gedanken machen.
                Ich habe mir die dort neuerdings mögliche Auswahl jetzt mal näher angesehen. Die Auswahl:

                In dieser Steuererklärung sollen Sachverhalte personell vertieft geprüft werden,

                wäre vermutlich nicht verkehrt. Angaben In Zeile 37 HV führen jedenfalls zur personellen Bearbeitung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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