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Abkürzung durch die Vorausgefüllte ESt-Erklärung

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    Abkürzung durch die Vorausgefüllte ESt-Erklärung

    Eben habe ich meine erste MeinElster 2025er ESt-Erklärung durchgeklickt. Von Jahr zu Jahr wird es immer noch einfacher und komfortabel. Die Übernahme von Belegen und aus dem Vorjahr ist jetzt nur noch ein Klick, wenn man in den Vorjahren ein Haushaltsprofil eingerichtet hat.

    Obwohl eigentlich alle vorausgefüllten Felder und Seiten deutlich gekennzeichnet sind, muss man sich aber jedes Jahr durch dieselben unzutreffenden Seiten durchklicken. Steuerstundungsmodelle und belgische Besonderheiten sind schon seit Jahren die Lacher in der Familie.

    Wäre es nicht langsam Zeit für eine Abkürzungstour durch die individuell schon ausgefüllten Felder unter Umgehung der vielen Sonderermäßigungen - oder habe ich diesen Menüpunkt nur einfach noch nicht gefunden? Sollte man dann doch ein neues Schlupfloch für sich gefunden haben, könnte man es ja in einem zweiten Anlauf ansteuern und ausfüllen. Dann würde es ja im nächsten Jahr wieder auf der Abkürzungstour auftauchen...

    Dies hier nur mal so...

    #2
    Ich blättere die Formulare nicht durch, ich schaue mir nach der Übernahme der Vorjahresdaten und der Bescheinigungen gleich

    die Vorschau vor dem Versand (unter Versenden des Formulars) an. Dort sieht man an der jeweiligen Farbmarkierung, woher

    die Daten stammen. Soweit da noch Daten aus dem Vorjahr enthalten sind, sehe ich ja, ob das nach wie vor gültige Daten sind,

    wie z. B. ausgeübter Beruf oder unsere Telefonnummer sowie das Heiratsdatum.

    Was ich jedes Jahr neu eingeben muss, sind die Dienst- und Handwerkerleistungen sowie die Kirchensteuerzahlungen und die Spenden,

    aber das weiß ich ja.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ich blättere die Formulare nicht durch, ich schaue mir nach der Übernahme der Vorjahresdaten und der Bescheinigungen gleich
      die Vorschau vor dem Versand (unter Versenden des Formulars) an. Dort sieht man an der jeweiligen Farbmarkierung, woher
      die Daten stammen. Soweit da noch Daten aus dem Vorjahr enthalten sind, sehe ich ja, ob das nach wie vor gültige Daten sind,
      Danke für den Insidertrick. Da hätte ich irrtümlich(?) allerdings erst mal einen Haufen Fehlermeldungen erwartet. Vielleicht könnte man das aber doch irgendwie für ONU mit einer kleinen Schaltfläche einrichten. Es gab am Ende zwar auch eine neue(?) feedback-Möglichkeit, aber bevor ich aus meiner Klickmanie erwachte, hatte ich mich schon wieder aus der Elster abgemeldet. Aber es gibt in der Familie noch mehr Steuerfälle und ich kann es ja nachholen.

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        #4
        Da hätte ich irrtümlich(?) allerdings erst mal einen Haufen Fehlermeldungen erwartet.
        Fehlermeldungen werden bereits vorher unter Prüfen und Steuer berechnen angezeigt. Da hatte ich heuer nur bei der Tochter

        einen Fehler, bei der enthielt die Lohnsteuerbescheinigung einen unzulässigen Nullwert. Bei uns selbst gab es keine Fehler.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Du kannst Dir natürlich auch den Navigationsbereich anzeigen lassen. Ausgefüllte Seiten sind dort farbig markiert.

          image.png

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