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In Vollmacht Bereitstlg v. Bescheiden, Entgegnn. Stbscheide auf JA

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    In Vollmacht Bereitstlg v. Bescheiden, Entgegnn. Stbscheide auf JA

    Guten Tag,
    ich muss wieder einmal die ESterkl. für meine liebe, alte Schwiegermutter machen und habe zunächst folgende Fragen:

    ich bin Vollmachtnehmer in MeinElster. In Vollmachtdetails steht
    1. Einwilligg zu el. Bereitstellg. v. Bescheiden u. sonstigen Schreiben --NEIN
    2. Bekanntgabevollmacht-Entgegennahme von
    a) Steuerbescheiden -- NEIN
    b) Mahnungen ---NEIN (rel. unkritisch in unserem Fall)
    3. Abrufbefugnis
    a) Abrufbefugnis nicht erteilt ---NEIN
    b) Abrufbefugnis ertteilt --JA

    Unklar:
    A) ich habe eine Abrufbefugnis, kann aber keine Steuerbescheide entgegen nehmen. Ist das nicht ein Widerspruch ? Wo bitte liegt der feine Unterschied?
    B) Bei 3. "Abrufbefugnis" ist nicht zu machen weil ich sie ja habe - richtig ? (Text ist etwas verwirrend)
    C) Wie bekomme ich 1. + 2. auf JA ? Bzw. wie kann ich Mein Elster so einstellen dass ich die Stbs für meien Schwiegermutter machen und auch el. zu mir abrufen kann?

    Gruss,
    Rolf Reitenbach

    #2
    Geh mal auf Formulare & Leistungen > Vollmachten verwalten > Anlegen einer Vollmacht zur unentgeltlichen Vertretung

    in Steuersachen. Dort kannst du eine Bekanntgabevollmacht beantragen. Es gibt dort alternativ auch ein PDF-Formular, dass

    die Schwiegermutter unterschreiben muss.. Bei einem Online-Antrag bekommt sie m. W. postalisch einen Einwilligungscode, den

    sie dir aushändigen muss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Geh mal auf Formulare & Leistungen > Vollmachten verwalten > Anlegen einer Vollmacht zur unentgeltlichen Vertretung

      in Steuersachen. Dort kannst du eine Bekanntgabevollmacht beantragen. Es gibt dort alternativ auch ein PDF-Formular, dass

      die Schwiegermutter unterschreiben muss.. Bei einem Online-Antrag bekommt sie m. W. postalisch einen Einwilligungscode, den

      sie dir aushändigen muss.
      Danke, ich habe das nun mal mit der Steuernr meiner Schwiegermutter und Angabe "Die Einwilligung erfolgt für meine Steuernr" (ist die noch am besten passende Alternative) und mit meiner Steuer-ID als "neue Einwilligung anlegen" beantragt. Und habe eine Versandbestätigung erhalten. Ich sehe das nun in "Inaktive Einwilligungen" als "In Vorprüfung" gelistet. Ich hatte dies schon vorher (ca Nov25) 7x gemacht und immer wurde der Antrag als "zurückgewiesen". In der Zwischenzeit konnte ich die Abrufvollmacht via Brief mit Vollmachtcode von FA an Schwiegermutter bekommen. Bleibt zu hoffen dass das nun mit der e. Bekanngabevollmacht auch so geht.

      In den Vollmachtdetails sehe ich auch noch dass die "Einwilligung zur el. Bereitstellung von Bescheiden u. sonstigen Schreiben" auch noch auf "NEIN steht. Geht das automatisch auf JA wenn ich die Bekanngabevollmacht bekommen? Oder muss ich hier noch etwas separat beantragen?

      Danke nochmal für die Hilfe und freundliche Grüsse,
      Rolf Reitenbach

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        #4
        Danke, ich habe das nun mal mit der Steuernr meiner Schwiegermutter und Angabe "Die Einwilligung erfolgt für meine Steuernr" (ist die noch am besten passende Alternative) und mit meiner Steuer-ID als "neue Einwilligung anlegen" beantragt. Und habe eine Versandbestätigung erhalten. Ich sehe das nun in "Inaktive Einwilligungen" als "In Vorprüfung" gelistet.
        Das war aber jetzt nicht mein Vorschlag.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das war aber jetzt nicht mein Vorschlag.
          Ok, starte neuen Versuch...

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            #6
            Zitat von RolfGS Beitrag anzeigen

            Ok, starte neuen Versuch...
            Habe Deine Angaben jetzt genau befolgt, Versand bestätigt. Der vorige Antrag wurde auch schon abgelehnt.

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              #7
              Brauche ich hierfür noch weitere online Anträge ?

              1. Einwilligg zu el. Bereitstellg. v. Bescheiden u. sonstigen Schreiben --NEIN
              2. Bekanntgabevollmacht-Entgegennahme von
              a) Steuerbescheiden -- NEIN​

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                #8
                Brauche ich hierfür noch weitere online Anträge ?
                M. E. nein, der Vollmachtantrag enthält doch die Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und

                sonstigen Schreiben, das wirst du ja wohl angehakt haben. Du wirst warten müssen, bis die Schwiegermutter Post bekommt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  OK, dann mal sehen was das bringt. Vielen Dank erst mal !!!

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                    #10
                    Ich nochmal. Du hattest Recht, es muss wohl nix mehr extra beantragt werden wie ich gerade in meiner Vollmacht-Übersicht entdeckte-siehe Snip unten. Die gesamte V-Übersicht steht auf "in Freischaltung" --scheint als muss ich nur noch den F-Code eingeben sobald ich den Brief habe.

                    image.png

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                      #11
                      Ich nochmal. Du hattest Recht, es muss wohl nix mehr extra beantragt werden wie ich gerade in meiner Vollmacht-Übersicht entdeckte. El. Bereitstellung und Bekanngabevollmacht sind alle auf JA.. Die gesamte V-Übersicht steht auf "in Freischaltung" --scheint als muss ich nur noch den F-Code eingeben sobald ich den Brief habe..
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                        #12
                        Ich nochmal. Du hattest Recht, es muss wohl nix mehr extra beantragt werden wie ich gerade in meiner Vollmacht-Übersicht entdeckte. El. Bereitstellung und Bekanngabevollmacht sind alle auf JA.. Die gesamte V-Übersicht steht auf "in Freischaltung" --scheint als muss ich nur noch den F-Code eingeben sobald ich den Brief habe..
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                          #13
                          Hi, in meiner Vollmachtübersicht steht alles Nötige auf Ja. Scheint nur noch auf die Eingabe des Freischaltcodes zu warten.
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                            #14
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                              #15
                              Hallo,
                              ich habe den Freischaltcode aus dem Brief des FA nun eingegeben und kann wenn ich "in Prüfung" unter Status (Inaktive Vollmachten) anklicke, sehen "21.03.2026 Vollmacht wurde freigeschaltet". Gehe ich richtig in der Annahme dass in ein paar Stunden (Minuten?) Hier noch "Die Vollmacht wurde geprüft" hinzukommt und diese Vollmacht dann von inaktiv-->aktiv gesetzt wird ?
                              (Im Dez25 war das so als ich die erste Vollmacht beantragte. Damals konnte ich nicht weitere Vollmachten für meine Schwiegermutter beantragen weil unser Steuerberater erst seine Vollmacht abmelden musste.)

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