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Kleinbetrieb Näherei Arbeitszimmernutzung in Mietwohnung - was bzw. wie absetzen

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    Kleinbetrieb Näherei Arbeitszimmernutzung in Mietwohnung - was bzw. wie absetzen

    Hallo und guten Abend, es geht um die Anlage EÜR 2025 - Abziehbare Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer : Von der Mietwohnung 5 Zimmer - werden zwei voll als Arbeitszimmer genutzt. Eines als ausgestattetes Anprobezímmer und eines als reines Arbeitszimmer mit Nähmaschinen aber auch Auftragsabwicklung und Abholung mit Kassen/Zahlungsquittungen abgewickelt werden. Hier sind anteilig in der Umlage und Position 65 2.131,- € eingetragen worden. Das entspricht dem Teilungsmodus Gesamtjahresmiet-Strom-Heizkosten : 5 Zimmer x 2... Wie ist das mit der nachfolgenden Zeile 66 zu verstehen 'Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung' 6 € bzw. 1260,-jährlich - ist das ein alternativer Freibetrag/Pauschale oder zusätzlich? - Diese beiden Zimmer werden praktisch täglich sowohl für das Handwerk als auch Auftrags-und Kassen/Quittungsabwicklung genutzt..
    Danke für Antworten im Voraus....

    #2
    Steht doch so in der Eingabehilfe:

    Die Tagespauschale darf nicht abgezogen werden, ... soweit tatsächliche Aufwendungen ... für ein Arbeitszimmer abgezogen werden.

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      #3
      Was heisst denn
      ... sind anteilig in der Umlage und Position 65 2.131,- Euro eingetragen worden.
      ? Wer hat das eingetragen? Ein Steuerberater? Wenn ja, dann haette der ja auch die Frage zur Pauschale beantworten koennen.

      Und ob der Teilungsmodus so richtig ist, moechte ich bezweifeln. Meines Erachtens muesste man hier die Quardratmeter zum Ansatz bringen. Es gibt naemlich kleine und grosse Zimmer.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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