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Fünftelregelung bei einmaliger Abfindung, erstmalige EK Erklärung als Rentner

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    #16
    Allerdings müßten sie in Ihre Total Abrechnung noch einbeziehen, dass Sie für die Einzahlungsbeträge keine Steuer bezahlt haben.

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      #17
      Ein perfektes Beispiel für staatlich "geförderte" Altersvorsorge.
      So wirklich verstanden habe ich ja bisher noch nicht, welche Art von betrieblicher Altersversorgung da im Dezember 2004 abgeschlossen wurde

      und warum da jetzt eine Kapitalabfindung statt einer Rentenzahlung gewählt wurde. Wir wissen auch nicht, ob der für die Zeile 4 der Anlage R-AV/bAV

      bescheinigte Betrag und der tatsächliche Auszahlungsbetrag übereinstimmen. Wenn für solche Kapitalabfindungen keine Tarifermäßigungen greifen,

      schlägt verständlicherweise der progressive Steuertarif gnadenlos zu. Da muss man sich dann damit trösten, dass sich die in den nächsten 9 Jahren

      noch anfallenden KV- und PV-Beiträge steuermindernd auswirken.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
        Allerdings müßten sie in Ihre Total Abrechnung noch einbeziehen, dass Sie für die Einzahlungsbeträge keine Steuer bezahlt haben.
        Ja und "Altersvorsorgen" sind ja nicht unbediungt zum Auszahlen gedacht.
        Heute wird halt alles schnell versilbert.


        Gruß - Hans

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          #19
          Ja und "Altersvorsorgen" sind ja nicht unbediungt zum Auszahlen gedacht.
          Man muss halt vorher ausrechnen, wie sich Kapitalauszahlungen steuerlich auswirken, das ist ja keine höhere Mathematik.

          Bei Riesterverträgen kann man sich z. B. bis zu 30% förderunschädlich als Einmalzahlung auszahlen lassen, wobei die

          Einmalzahlung zu 100% versteuert werden muss. Ich habe das bei Beginn unserer Riesterrenten jeweils geprüft und

          mich erst dann entschieden, ob eine Teilauszahlung in welcher Höhe überhaupt Sinn macht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Hans53 Keine vorschnelle Verurteilung. Der ausgezahlte Betrag ist nicht zum versilbern vorgesehen. Statt monatlich ausgezahlte Beträge, die dann mit einem vorzeitigem Ableben ein Ende finden, habe ich lieber die Kapitalsumme gewählt, welche ich selber angelegt habe. Damit ist dann im Fall des Falles eine Vererbung gesichert.
            Und falls ich doch in die Verlegenheit kommen sollte, könnte ich mir aus der Abfindung immer noch selber eine monatliche Auszahlung gönnen. Das würde dann immerhin für 16 Jahre lang monatliche Beträge in der ursprünglichen Regelung reichen. Im Moment benötige ich das Geld nicht.

            Gruß
            michhi

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              #21
              Keine vorschnelle Verurteilung.
              Es liegt mir wirklich fern, jemand zu verurteilen, das überlasse ich dem"Pilatus". Ich sage immer jeder wie er will.

              Vielleicht habe ich ein wenig verallgemeinert, weil mir das aufkeimende Gefrotzel in '#12+13 nicht sooo zugesagt hat.

              Aber du hast es ja in '#15 eingesehen, also, immer erst vorher gut informieren, wie Charlie in '#19 eindrucksvoll dargestellt hat.

              Drum nochmal - nichts für ungut!


              Gruß - Hans

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                #22
                Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen

                Vielleicht habe ich ein wenig verallgemeinert, weil mir das aufkeimende Gefrotzel in '#12+13 nicht sooo zugesagt hat.
                Aber du hast es ja in '#15 eingesehen, also, immer erst vorher gut informieren, wie Charlie in '#19 eindrucksvoll dargestellt hat.

                Gruß - Hans
                Leider reicht vorher gut informieren nicht aus. Wenn der Gesetzgeber nachher aufgrund der Kassenlage einseitig die Absprachen ändert (z. Bsp. mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz) ist das keine Frotzelei, sondern schlicht und ergreifend ein Vertrauensverlust.

                mfg. - Kent

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                  #23
                  Wenn der Gesetzgeber nachher aufgrund der Kassenlage einseitig die Absprachen ändert (z. Bsp. mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz) ist das keine Frotzelei,
                  sondern schlicht und ergreifend ein Vertrauensverlust.​
                  Das stimmt natürlich, davon waren wir allerdings als PKV-Versicherte ausnahmsweise mal nicht betroffen. Unsere Riester-Veträge waren trotzdem

                  die dümmste Geldanlage, die wir jemals getätigt haben. Aber wenn man den Versicherern bei der Zertifizierung eigene Sterbetafeln durchgehen lässt,

                  nach denen jeder Mensch ein biblisches Alter erreicht, dann erfährt man das zumindest beim Abschluss ja nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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