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Freischaltcode - Es geht nicht weiter (Schon Post von ELSTER bekommen?)

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    Freischaltcode - Es geht nicht weiter (Schon Post von ELSTER bekommen?)

    Liebe Leute,

    kurz und knapp. Ich benutze die Wiso-Software. Ich habe beim Finanzamt über Elster den Freischaltcode beantragt. Dieser ist nur für meine Frau gekommen. Diese Daten habe ich eingegeben. Super!
    Nur, ich habe keinen Brief und keine E-Mail erhalten im Elster-Portal. Ich habe gefühlt überall zugestimmt, um meine Daten abzurufen. Das Finanzamt hat mir mitgeteilt, dass ich keinen Brief erhalte! Okay,aber wo finde ich meinen FREISCHALTCODE, um in Wiso weiterzumachen? Ich möchte die Steuerdaten abrufen! Seit einer Woche stehe ich auf dem Schlauch.
    Kann mir jemand für ganz Dumme erklären, was ich zu tun habe! Am besten Schritt für Schritt! Danke im Voraus! Wo ist der Freischaltcode ?

    #2
    Hallo willdgame ,

    Du richtest dir deinen Bescheinigungsabruf ein, dann erschein ein Text, sie haben bereits zugestimmt, dann drückst du enter, das wars.
    Für den Kontoinhaber braucht es keinen Freischaltcode mehr. du musst das aber unter meine Bescheinigungen machen.
    Auch die jährliche erneute Freischaltung gibts nicht mehr - das ist fortan, bis auf Widerruf gültig.
    Versuch's mal weiter, wenn du das für deine Frau hingekriegt hast, schaffst du's auch für dich.

    Gruß - Hans

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      #3
      Log dich zunächst bei Mein ELSTER ein. Über Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten kommst du auf eine Seite mit 3 Kacheln.

      Links steht Meine Bescheinigungen, dort wird auch dein Status angezeigt. Wenn dort steht: Sie haben dem Abrufen und Vorausfüllen bereits zugestimmt,

      dann funktioniert der Abruf für dich bereits, was du über Starten und die Auswahl des Veranlagungsjahres 2025 auch testen kannst.

      Über zurück zu Bescheinigungen verwalten kannst du dann die rechte Kachel Bescheinigungen anderer Personen aufrufen. Wenn du den Abruf für deine

      Frau dort beantragt hast, ist sie dort aufgeführt. Dann kannst du dort ihren Freischaltcode eingeben. Wenn da bei dir nichts steht, dann schaust du bitte

      auf der Registerkarte Anderen Personen erteilte Berechtigungen nach, ob dort Buhl eingetragen ist. Dann hast du nämlich Buhl eine Abrufberechtigung

      erteilt. Über deine Erkenntnisse kannst du dann anschließend hier berichten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ist es nicht so, dass es in Wiso gundsätzlich zwei Möglichkeiten des Bescheinigungsabrufs gibt?
        1. Buhl ruft die Bescheinigungen selbst ab, dafür muss Buhl für den Steuerpflichtigen (bzw. die Steuerpflichtigen) den Abruf beantragen, die entsprechenden Personen bekommen dann entweder den Freischaltcode und müssen ihn an Buhl weitergeben, oder falls bereits ein Elsterkonto existiert, kommt kein Brief und es erfolgt die Freischaltung im Elsterkonto.
        2. Der Steuerpflichtige nutzt über Wiso selbst den Abruf, für evtl. zusammenveranlagte Personen muss der Steuerpflichtige den Abruf beantragen.
        "Ich habe beim Finanzamt über Elster den Freischaltcode beantragt." klingt doch stark nach der zweiten Variante, aber was soll da noch außer für die Frau noch ein Freischaltcode. Einen Freischaltcode für den Abruf eigener Bescheinigungen gibt es per Definition nicht. Früher benötigte man bei Nutzung von Zertifikat+Passwort einen Abrufcode, aber der wurde schon vor einiger Zeit abgeschaft.

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          #5
          Dann hast du nämlich Buhl eine Abrufberechtigung erteilt.​
          Nachtrag: Dort könntest du den Steuerabruf durch Buhl auch genehmigen. Ein Brief mit einem Freischaltcode kommt in diesem Fall nicht.

          Ob es sinnvoll ist, deine Bescheinigungen durch Buhl abrufen zu lassen, musst du selbst wissen, ich persönlich halte das nicht für sinnvoll.

          In deiner Steuersoftware kannst du nämlich alternativ Manueller Datenabruf mit eigenem Elster-Zertifikat und Passwort auswählen

          Dort gibst du dann den Pfad zu deiner Zertifikatsdatei und hinterlegst dein Passwort für Mein ELSTER.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Vielen Dank für die Rückmeldungen! Es hat geklappt! Die Kommunikation ist aber echt verbesserungswürdig von Elster. M.E. müsste dort stehen: Ihre Frau bekommt jetzt einen Brief mit dem Freischaltungscode. Sie selbst brauchen diesen nicht, weil sie den hier... abrufen können! Ende!

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              #7
              Die Kommunikation ist aber echt verbesserungswürdig ...
              Naja, eigentlich wird alles unter Bescheinigungen verwalten erklärt. Man muss es nur lesen.

              Berechtigungen_Beantragen.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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