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Abfindung - Berechnung okay?

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    Abfindung - Berechnung okay?

    Hallo,

    Ich habe letztes Jahr eine hohe Abfindung bekommen und bin mir unsicher, ob diese von Elster korrekt berechnet wurde.

    Eckdaten:

    ledig, 1 Kind, nicht kirchensteuerpflichtig

    Gehalt in 2025:
    AG1 208.400€ (Anstellung endete 2024, 204.900€ Abfindung, 3.500€ Bonus)
    AG2: 34.400€ (normales Gehalt Januar - August)
    AG3 16.221€ (normales Gehalt September- Dezember)

    Gezahlte Lohnsteuer:
    AG1 83.200€ (Steuerklasse 6)
    AG2 5.000€ (Steuerklasse 1)
    AG3 2.200€ (Steuerklasse 1)

    In Elster ist die Abfindung in Anlage N in Zeile 17 aufgeführt.
    Elster berechnet eine Erstattung von 2100€.

    Ich habe mir 2024 von einem Steuerberater ausrechnen lassen, ob eine Auszahlung der Abfindung in 2024 oder 2025 sinnvoller ist. Schwierigkeit war das zu diesem Zeitpunkt unklar war, wann ich wieder einen neuen Job finde und wie viel ich dann verdiene.
    Bei einer Auszahlung in 2025 (ohne neuen Job in 2025) kam der Steuerberater auf eine Steuerlast von ~75.000€ (ohne Fünftelregelung) bzw. auf 40.000€ (mit Fünftelregelung)

    Nach der Eingabe meiner Daten kommt Elster auf eine Erstattung von ~2.200 €. Das kam mir sehr wenig vor. Daraufhin habe ich die Berechnung von Copilot mit meinen Daten machen lassen, hier liegt die geschätzte Erstattung bei ~17.000€.

    Bisher stimmte die Berechnung von Elster immer Centgenau mit dem finalen Steuerbescheid überein. Ich habe gelesen, dass es bei Elster bei höheren Abfindungen wohl häufiger zu fehlerhaften Berechnungen kommt. Jetzt bin ich verunsichert, was ist in meinem Fall realistisch? Eher eine Erstattung von 2.000€ oder 17.000€?

    Vielen Dank für eure Einschätzung!

    #2
    Ich habe gelesen, dass es bei Elster bei höheren Abfindungen wohl häufiger zu fehlerhaften Berechnungen kommt.
    Wo hast du das denn gelesen ? Spielt letztlich keine Rolle. Du musst nicht auf die Erstattung schauen, sondern in der Steuervorausberechnung

    ziemlich weit nach unten scrollen. Dort sollte es eine Zeile geben: Zu versteuern nach § 34 Abs. 1 mit dem Abfindungsbetrag dahinter und

    der auf die Abfindung entfallenden Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 darf man nicht überschätzen. Ich kann es aber

    nicht belastbar nachrechnen, da du ja nur deine Bruttogehälter und die Steuereinbehalte angegeben hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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