Moin,
müssen Steuervorauszahlungen in der Anlage EÜR angegeben werden, z.B. unter Entnahmen zwecks Übernahme in die Anlage SZ?
Gruß
Dieter
müssen Steuervorauszahlungen in der Anlage EÜR angegeben werden, z.B. unter Entnahmen zwecks Übernahme in die Anlage SZ?
Gruß
Dieter

Kommentar