Steuervorauszahlungen in EÜR wo eintragen?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Taunusmann
    Erfahrener Benutzer
    • 19.08.2024
    • 127

    #1

    Steuervorauszahlungen in EÜR wo eintragen?

    Moin,
    müssen Steuervorauszahlungen in der Anlage EÜR angegeben werden, z.B. unter Entnahmen zwecks Übernahme in die Anlage SZ?
    Gruß
    Dieter
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wenn die Vorauszahlungen aus den Betriebseinnahmen bestritten werden, dann ist meiner Meinung nach die Eintragung bei den Entnahmen nicht verkehrt.
    In der Anlage SZ kann ich jetzt spontan keine Eintragungsmöglichkeit finden, man macht ja die Vorauszahlungen nicht als Betriebsausgaben geltend.

    Kommentar

    • Taunusmann
      Erfahrener Benutzer
      • 19.08.2024
      • 127

      #3
      Anlage SZ Zeile 12: "Entnahmen (Übertrag aus Zeile 106 der Anlage EÜR)".
      Ich meine ebenfalls, dass vom Betriebskonto geleistete Steuervorauszahlungen wie private Entnahmen zu behandeln snd.
      Dieter

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45928

        #4
        Ich meine ebenfalls, dass vom Betriebskonto geleistete Steuervorauszahlungen wie private Entnahmen zu behandeln snd.
        Das ist zwar richtig, die Anlage SZ muss der EÜR aber nur beigefügt werden, wenn sonstige Schuldzinsen von mehr als 2.050 € geltend gemacht werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Taunusmann
          Erfahrener Benutzer
          • 19.08.2024
          • 127

          #5
          Ja klar, das weiß ich.
          Dieter

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45928

            #6
            Ja klar, das weiß ich.
            Dann weißt du ja auch, dass Einzelunternehmen alle Privatentnahmen auch in Zeile 106 der EÜR angeben müssen, wozu eben auch die privaten Steuern gehören.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Taunusmann
              Erfahrener Benutzer
              • 19.08.2024
              • 127

              #7
              Das weiß ich ebenfalls. Zeile 106 der EÜR wird nach Anlage SZ übernommen (siehe #3) und das dortige Ergebnis nach Zeile 96 der EÜR übertragen. Habe es meiner Excel-Buchführung inzwischen beigebracht und sie beherrscht jetzt auch das. Toll !

              Dieter

              Kommentar

              Lädt...