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Anlage AV - Brutoeinkommen?

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    Anlage AV - Brutoeinkommen?

    Hallo,

    mein Steuerberater hat in der Anlage AV für 2023 und 2024 denselben Betrag eingetragen. Er sagte mir, dass man in diesem Feld eigentlich das Bruttoeinkommen angeben muss.

    Allerdings verstehe ich nicht, warum der von ihm eingetragene Betrag, z. B. für 2024, nicht mit meinem tatsächlichen Bruttoeinkommen übereinstimmt.

    Kann mir jemand erklären, warum das so ist? Muss man vielleicht noch etwas vom Bruttoeinkommen abziehen oder hinzurechnen, damit dieser Wert korrekt ist?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    #2
    Hallo,
    wenn der Stb. etwas einträgt und meint, dass "eigentlich" das Bruttoeinkommen eingetragen werden muss, er aber was Anderes eingetragen hat,
    kann wohl nur der Stb. erklären, warum er etwas anderes eingetragen hat, als "eigentlich" eingetragen werden muss.

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      #3
      Vielen Dank für Ihre Antwort!

      Was muss ich dann unter „Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2024“ eintragen?
      Soll ich dort einfach mein Bruttoeinkommen eintragen, kann ich noch etwas abziehen?

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        #4
        Zitat von Guidotti.haus@gmail.com Beitrag anzeigen
        Kann mir jemand erklären, warum das so ist?
        Soweit mutmaßlich die Zeile mit dem beitragspflichtigen Entgelt i.S.d. Rentenversicherung gemeint ist, kann das durchaus vom Steuerbrutto abweichen, im trivialen Fall, weil die BBG überschritten ist, oder weil Bestandteile des Entgelts sv-frei aber st-pfichtig sind oder umgekehrt (so wird z.B. der Arbeitgeberanteil der VBL Klassik West bzgl Steuer und SV unterschiedlich behandelt, die EPP vor einigen Jahren war steuerpflichtig aber sv-frei...)

        Dass beide Werte exakt gleich sind, ist aber ungewöhnlich. Es sei denn, der StB hätte einfach 52500 eingetragen, weil alles drüber eh egal ist.

        Ich denke aber, das sollte man lieber den StB fragen.

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          #5
          Zitat von Guidotti.haus@gmail.com Beitrag anzeigen

          Was muss ich dann unter „Beitragspflichtige Einnahmen i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2024“ eintragen?
          Den Wert aus der SV-Jahresmeldung.

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