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Wo trage ich Verlustvortrag Aktien ein?

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    Wo trage ich Verlustvortrag Aktien ein?

    Damit Elster bei "Prüfen und Steuer berechnen" die Steuer richtig berechnet, muss ich irgendwo den Verlustvortag von Aktienverlusten aus dem Jahr 2024 eintragen.
    Ich finde die Stelle aber nicht.
    Mein Workaround ist die Zeile 13 aus KAP. Dann berechnet Elster meine Steuer richtig, aber so kann ich das ja nicht versenden.
    Ich weiss, dass das Finanzamt den Vorlustvortrag automatisch berücksichtigt.

    #2
    Ich habe einen besseren Workaround gefunden:
    Formular:
    Zusatzangaben für Steuerberechnung
    Feld 4: Gleichen Betrag eingeben wie Aktiengewinn.

    Dann zieht elster.de den Verlust von der Summe der Einkünfte ab.
    Das ist zwar auch nicht richtig, aber die Steuerberechnung von elster.de
    stimmt dann und man kann die Erklärung absenden.

    Kommentar


      #3
      Zitat von heiner99 Beitrag anzeigen
      Ich habe einen besseren Workaround gefunden:
      Formular:
      Zusatzangaben für Steuerberechnung
      Feld 4: Gleichen Betrag eingeben wie Aktiengewinn.

      Dann zieht elster.de den Verlust von der Summe der Einkünfte ab.
      Das ist zwar auch nicht richtig, aber die Steuerberechnung von elster.de
      stimmt dann und man kann die Erklärung absenden.
      Das wage ich zu bezweifeln. In den Zusatzangaben wird ein normaler festgestellter Verlust nach 10d eingetragen, der dann vom GdE abgezogen wird und die tarifliche ESt beeinflusst.
      Das hat mit festgestellten Verlusten aus Kapitalanlagen, für die bekanntlich eigene Regeln zur Verrechnung und eine besondere Besteuerung nach 32d gelten, nichts zu tun, außer dass das Wort Verlust im Namen vorkommt.

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        #4
        Mein Workaround ist die Zeile 13 aus KAP
        Wobei du aber maximal den Gewinn von Zeile 8 eintragen solltest, mehr kann 2025 sowieso nicht verrechnet werden.

        Der 2. Workaround von dir führt nur dann zu einer zutreffenden Steuerberechnung, wenn die Günstigerprüfung erfolgreich ist,

        was bei höherem Einkommen ja nicht der Fall ist. Auch da dürftest du nicht mehr als den Wert aus Zeile 8 der Anlage KAP eintragen.

        Der Eintrag in Zeile 13 der Anlage KAP wird vor dem Versand einfach wieder gelöscht, die vorherige Steuervorausberechnung speichert

        man auf dem eigenen Rechner ab.
        Zuletzt geändert von Charlie24; Gestern, 13:03. Grund: ergänzt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von heiner99 Beitrag anzeigen
          Ich finde die Stelle aber nicht.
          Es gibt sie auch nicht.

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            #6
            Ja, bei mir ist die Günstigerprüfung erfolgreich, daher funktionieren beide Workarounds.

            Dann hoffe ich mal, dass die Steuerverwaltung bald ein neues Feld im
            Formular "Zusatzangaben für Steuerberechnung"
            bereitstellt für Aktienverluste aus Vorjahren.

            Da würde es gut hinpassen.

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              #7
              Dann hoffe ich mal, dass die Steuerverwaltung bald ein neues Feld im Formular "Zusatzangaben für Steuerberechnung" bereitstellt für Aktienverluste aus Vorjahren.​
              Darauf würde ich nicht hoffen ! Ich bin schon froh, dass man ab dem 24. März 2026 endlich die geleisteten Vorauszahlungen bei den Zusatzangaben

              erfassen kann. Das habe ich erstmals im Jahr 2017 vorgeschlagen, bis zur Umsetzung sind also mehr als 8 Jahre vergangen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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