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Wie trage ich ausländischen Aktienverlust korrekt in Anlage KAP ein?

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    Wie trage ich ausländischen Aktienverlust korrekt in Anlage KAP ein?

    Wie sind bei einem im Ausland geführten Aktiendepot Aktienverluste durch Ausbuchung und Barabfindung korrekt in der Anlage KAP einzutragen, wenn es neben dem Aktienverlust nur noch Zinsen und Dividenden gab? Mein Verständnis ist, dass die Eintragungen in die Zeilen 18 bis 26a der Anlage KAP gehören. Der Aktienverlust käme in Zeile 23, die Zinsen/Dividenden kommen saldiert mit dem Aktienverlust aus Zeile 23 in die Zeile 19. Da es keinen Aktiengewinn gab, bleibt die Zeile 22 leer.

    #2
    Müsste nach den Hilfetexten zu den jeweiligen Zeilen richtig sein, vorausgesetzt, die Aktien wurden nach

    dem 31. Dezember 2008 erworben.
    Zuletzt geändert von Charlie24; Heute, 17:09.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Müsste nach den Hilfetexten zu den jeweiligen Zeilen richtig sein.
      Danke für das schnelle Feedback. Ich war insbesondere verwundert, dass man hier Gewinne und Dividenden mit dem Bestandsverlust aus Aktien verrechnet. Ich hatte mir mal abgespeichert, dass man das nicht macht und war verwundert, dass das Formular dies fordert.

      Korrektur meines ursprünglichen Posts, oben genannte Aktiengewinne müssten in Zeile 20.

      Und noch eine Frage. Wenn der der Aktienverlust die Erträge aus Zinsen und Dividenden übersteigt, wird in Zeile 19 ein negativer Wert mit durch ein führendes Minus eingetragen, während der Aktienverlust selbst in Zeile 23 als positiver Wert eingetragen, korrekt?

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        #4
        oben genannte Aktiengewinne müssten in Zeile 20.
        Richtig, aber nach deinen Angaben gab es doch keine Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, darum habe ich das überlesen.

        Zeile 22 wäre für Verluste ohne die Verluste aus der Veräußerung von Aktien gedacht, aber die gab es ja ebenfalls nicht oder doch?.

        Wenn der der Aktienverlust die Erträge aus Zinsen und Dividenden übersteigt, wird in Zeile 19 ein negativer Wert mit durch ein führendes Minus eingetragen,
        während der Aktienverlust selbst in Zeile 23 als positiver Wert eingetragen, korrekt?​
        So ist es korrekt. Der Verlust aus der Veräußerung von Aktien wird, soweit er nicht mit Gewinnen aus der Veräußerung von im Inland verwahrten Aktien

        verrechnet werden kann, gesondert festgestellt und nach 2026 vorgetragen.


        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Richtig, aber nach deinen Angaben gab es doch keine Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, darum habe ich das überlesen.

          Zeile 22 wäre für Verluste ohne die Verluste aus der Veräußerung von Aktien gedacht, aber die gab es ja ebenfalls nicht oder doch?.


          So ist es korrekt. Der Verlust aus der Veräußerung von Aktien wird, soweit er nicht mit Gewinnen aus der Veräußerung von im Inland verwahrten Aktien

          verrechnet werden kann, gesondert festgestellt und nach 2026 vorgetragen.

          Nochmals herzlichen Dank. Alles was im Inlandsdepot passiert wird ja in dann in die Zeilen 7 bis 15 bzw. in die Zeilen der Steuerbescheinigung eingetragen, sodass nach meinem Verständnis Aktiengewinne und -verluste im inländischen Depot und ausländischen Depot separat in der Anlage KAP erfasst werden und dann dass Finanzamt die entsprechenden Verlustvorträge feststellt.

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            #6
            Aktiengewinne und -verluste im inländischen Depot und ausländischen Depot separat in der Anlage KAP erfasst werden und dann dass Finanzamt die entsprechenden Verlustvorträge feststellt.​
            Genauso ist das ! In der Steuervorausberechnung von Mein ELSTER sieht man den Verlust m. W. allerdings nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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