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Einkommensteuervorauszahlungen ab sofort in Mein ELSTER erfassbar

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    Einkommensteuervorauszahlungen ab sofort in Mein ELSTER erfassbar

    Seit dem heutigen Portalrelease ist es möglich, die geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen in Mein ELSTER einzutragen

    und zwar im Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Eventuelle Vorauszahlungen beim Solidaritätszuschlag und bei der

    Kirchensteuer lassen sich natürlich ebenfalls erfassen. Die Jahressummen sind in die Zeilen 33 bis 36 einzutragen. Der Eintrag dort

    ersetzt bei der Kirchensteuer nicht die Erfassung in der Anlage Sonderausgaben, der Eintrag als Sonderausgabe ist nach wie vor erforderlich.

    In der Steuervorausberechnung wird die verbleibende Steuernachzahlung oder Erstattung auf der letzten Seite ganz am Ende berechnet.

    Im Prüfungsmodus wird die vorläufige tatsächliche Nachzahlung bzw. Erstattung angezeigt.

    Das lästige externe Mitrechnen ist damit seit heute überflüssig, ebenso der Workaround über eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung.

    Es hat zwar über 8 Jahre gedauert, bis dieser Verbesserungsvorschlag aus dem Jahre 2018 umgesetzt wurde, aber besser spät als nie !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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