Seit dem heutigen Portalrelease ist es möglich, die geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen in Mein ELSTER einzutragen
und zwar im Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Eventuelle Vorauszahlungen beim Solidaritätszuschlag und bei der
Kirchensteuer lassen sich natürlich ebenfalls erfassen. Die Jahressummen sind in die Zeilen 33 bis 36 einzutragen. Der Eintrag dort
ersetzt bei der Kirchensteuer nicht die Erfassung in der Anlage Sonderausgaben, der Eintrag als Sonderausgabe ist nach wie vor erforderlich.
In der Steuervorausberechnung wird die verbleibende Steuernachzahlung oder Erstattung auf der letzten Seite ganz am Ende berechnet.
Im Prüfungsmodus wird die vorläufige tatsächliche Nachzahlung bzw. Erstattung angezeigt.
Das lästige externe Mitrechnen ist damit seit heute überflüssig, ebenso der Workaround über eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung.
Es hat zwar über 8 Jahre gedauert, bis dieser Verbesserungsvorschlag aus dem Jahre 2018 umgesetzt wurde, aber besser spät als nie !
und zwar im Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Eventuelle Vorauszahlungen beim Solidaritätszuschlag und bei der
Kirchensteuer lassen sich natürlich ebenfalls erfassen. Die Jahressummen sind in die Zeilen 33 bis 36 einzutragen. Der Eintrag dort
ersetzt bei der Kirchensteuer nicht die Erfassung in der Anlage Sonderausgaben, der Eintrag als Sonderausgabe ist nach wie vor erforderlich.
In der Steuervorausberechnung wird die verbleibende Steuernachzahlung oder Erstattung auf der letzten Seite ganz am Ende berechnet.
Im Prüfungsmodus wird die vorläufige tatsächliche Nachzahlung bzw. Erstattung angezeigt.
Das lästige externe Mitrechnen ist damit seit heute überflüssig, ebenso der Workaround über eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung.
Es hat zwar über 8 Jahre gedauert, bis dieser Verbesserungsvorschlag aus dem Jahre 2018 umgesetzt wurde, aber besser spät als nie !
