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Einkommensteuervorauszahlungen ab sofort in Mein ELSTER erfassbar

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    Einkommensteuervorauszahlungen ab sofort in Mein ELSTER erfassbar

    Seit dem heutigen Portalrelease ist es möglich, die geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen in Mein ELSTER einzutragen

    und zwar im Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Eventuelle Vorauszahlungen beim Solidaritätszuschlag und bei der

    Kirchensteuer lassen sich natürlich ebenfalls erfassen. Die Jahressummen sind in die Zeilen 33 bis 36 einzutragen. Der Eintrag dort

    ersetzt bei der Kirchensteuer nicht die Erfassung in der Anlage Sonderausgaben, der Eintrag als Sonderausgabe ist nach wie vor erforderlich.

    In der Steuervorausberechnung wird die verbleibende Steuernachzahlung oder Erstattung auf der letzten Seite ganz am Ende berechnet.

    Im Prüfungsmodus wird die vorläufige tatsächliche Nachzahlung bzw. Erstattung angezeigt.

    Das lästige externe Mitrechnen ist damit seit heute überflüssig, ebenso der Workaround über eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung.

    Es hat zwar über 8 Jahre gedauert, bis dieser Verbesserungsvorschlag aus dem Jahre 2018 umgesetzt wurde, aber besser spät als nie !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    Hallo. Danke für die Info. Wo genau ist dieses Formular zu finden? Als Anlage in der Einkommenssteuererklärung?

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      #3
      So ist es.

      Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster

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        #4
        Super. Danke!!

        Kommentar


          #5
          Ich habe eine Frage dazu: Ich habe eine Frage zur korrekten Erfassung von Kirchensteuer in Elster. Neben den Beträgen auf der Lohnsteuerbescheinigung meines Mannes haben wir im letzten Jahr auch Kirchensteuer-Vorauszahlungen und eine Nachzahlung für das Vorjahr geleistet. In der neuen Anlage für die Steuerberechnung kann man die Vorauszahlungen ja separat erfassen. Muss ich diese Beträge ( es geht um die Kirchensteuer) trotzdem noch einmal händisch in der Anlage Sonderausgaben zu den Beträgen vom Lohn addieren, damit das zu versteuernde Einkommen korrekt berechnet wird? Ich möchte vermeiden, dass die Beträge doppelt gezählt werden oder – im Gegenteil – der Sonderausgabenabzug untergeht.

          1.Das ist dann nur für die eigene Berechnung?
          2.In Sonderausgaben. Lohnsteuer Kirchensteuer( Betrag steht schon drin) plus Vorauszahlung,plus Nachzahlung ergibt dann den Betrag, den ich dort eintragen.


          Danke im Voraus!


          --
          Zuletzt geändert von funny; Gestern, 16:00.

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            #6
            Muss ich diese Beträge ( es geht um die Kirchensteuer) trotzdem noch einmal händisch in der Anlage Sonderausgaben zu den Beträgen vom Lohn addieren
            Du musst nicht extern addieren, die Vorauszahlungen und die Nachzahlung solltest du aber unbedingt getrennt vom Lohnsteuereinbehalt erfassen.

            Erfasst werden müssen diese Zahlungen schon, das steht doch auch im Beitrag '#1:

            Der Eintrag dort ersetzt bei der Kirchensteuer nicht die Erfassung in der Anlage Sonderausgaben, der Eintrag als Sonderausgabe ist nach wie vor erforderlich.​
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Entschuldigt die Verwirrung, ich habe den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen! Da ich zum ersten Mal Vorauszahlungen und eine Nachzahlung hatte, ist mir die detaillierte Aufschlüsselung direkt in der Anlage Sonderausgaben erst jetzt aufgefallen.
              Zuletzt geändert von funny; Gestern, 16:27.

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                #8
                Kann mir jemand sagen, wo ich das seit Ende März freigeschaltete Formular "Zusatzangaben zur Steuerberechnung" in Elster finden kann?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von CM1257 Beitrag anzeigen
                  Kann mir jemand sagen, wo ich das seit Ende März freigeschaltete Formular "Zusatzangaben zur Steuerberechnung" in Elster finden kann?
                  Wie schon immer als Anlage zur Einkommensteuererklärung ESt1A.

                  Kommentar


                    #10
                    Wie schon immer als Anlage zur Einkommensteuererklärung ESt1A.
                    Es ist die letzte der für die Einkommensteuererklärung verfügbaren Anlagen. Wie man Anlagen hinzufügt, siehe Link in Beitrag '#3.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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