Einkommensteuervorauszahlungen über Vorausgefüllte Steuererklärung abrufbar

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46140

    #1

    Einkommensteuervorauszahlungen über Vorausgefüllte Steuererklärung abrufbar

    Seit 22.06.2026 werden die geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen bundesweit über den Bescheinigungsabruf geliefert und automatisch in das
    Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung eingetragen, eventuelle Vorauszahlungen beim Solidaritätszuschlag ebenfalls. Eingetragen werden dort die
    Jahressummen und zwar in die Zeilen 33 bzw. 34. Der Eintrag ist mit einem farbig hinterlegten B gekennzeichnet.
    Die Bescheinigungen sind wie üblich auch downloadbar, dort sind die Quartalszahlungen einzeln angegeben, allerdings nicht unbedingt in der chronologisch
    richtigen Reihenfolge


    Der VaSt-Service ist vorerst auf Mein ELSTER (und einfachELSTERplus) beschränkt. Wann er auf kommerzielle Steuerprogramme ausgedehnt wird, steht noch
    nicht fest. Abrufbar ist erstmals nur das Steuerjahr 2025, eine Nachrüstung für frühere Steuerjahre ist nicht vorgesehen.


    Vorauszahlungen zur Kirchensteuer sind seit Anfang September2026 ebenfalls enthalten, ausgenommen in Bayern da hier die Kirchensteuervorauszahlungen
    von den Kirchensteuerämtern der Glaubensgemeinschaften festgesetzt werden und nicht von den Finanzämtern. Bayern wird vermutlich dauerhaft außen
    vor bleiben.


    Der Eintrag in die Anlage Zusatzangaben ersetzt bei der Kirchensteuer nicht die Erfassung in der Anlage Sonderausgaben, der
    manuelle Eintrag als Sonderausgabe ist nach wie vor erforderlich. Daran wird sich in absehbarer Zeit wahrscheinlich nichts ändern.
    In der Anlage Sonderausgaben wird aus dem Bescheinigungsabruf nur einbehaltene Kirchenlohnsteuer eingefüllt, andere Werte,
    wie etwa Nachzahlungen für das Vorjahr oder auch Erstattungen müssen nach wie vor manuell erfasst werden

    In der ausführlichen Steuervorausberechnung von Mein ELSTER wird die verbleibende Steuernachzahlung oder Erstattung auf der letzten Seite
    ganz am Ende berechnet.
    Im Prüfungsmodus wird die vorläufige tatsächliche Nachzahlung bzw. Erstattung angezeigt.


    Wichtig: Bitte die gelieferten Werte unbedingt anhand der eigenen Unterlagen nachprüfen, es kann nicht garantiert werden, dass die Werte vollständig sind !
    Zuletzt geändert von Charlie24; 02.09.2026, 14:45. Grund: Text aktualisiert
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46140

    #2
    Ab heute Nachmittag (01.09.2026, 14:00 Uhr) müsste, -außer in Bayern-, auch der Abruf von Kirchensteuervorauszahlungen funktionieren.

    Vielleicht kann das jemand testen, ich kann es nämlich nicht, da ich in Bayern ansässig bin.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 01.09.2026, 10:04.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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    • Elster-Helfer
      Neuer Benutzer
      • 04.08.2026
      • 26

      #3
      in BW:

      KiSt-VZ-Abruf funktioniert für die Steuerberechnung

      KiSt-VZ Eintragung in Anlage Sonderausgaben fehlt immer noch
      KiSt-NZ und KiSt-Erstattung aus Vorjahren Eintragung in Anlage Sonderausgaben fehlt immer noch

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 46140

        #4
        KiSt-VZ Eintragung in Anlage Sonderausgaben fehlt immer noch
        Das wird wohl auch nicht kommen !

        KiSt-NZ und KiSt-Erstattung aus Vorjahren Eintragung in Anlage Sonderausgaben fehlt immer noch
        Ob das (außer in Bayern) machbar wäre, dazu kann ich nichts sagen. Aufgefallen ist mir nur, dass entsprechende Einträge aus dem Vorjahr bei der Datenübernahme

        gelöscht werden und nur die Kirchenlohnsteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        • Trekker
          Erfahrener Benutzer
          • 23.03.2023
          • 358

          #5
          Zitat von Elster-Helfer Beitrag anzeigen
          in BW:

          KiSt-VZ-Abruf funktioniert für die Steuerberechnung
          Auch in BW: Ich habe gerade mal für eines meiner Kinder, welches auch Vorauszahungen geleistet hat, einen Abruf getätigt. Es kamen 3 neue Datensätze (peresönl. Daten, Religionszugehörigkeit und Steuernummer), aber von Vorauszahlungen keine Spur.

          Im vorliegenden Fall liegt bereits ein Steuerbescheid vor, was aber sicher kein Hinderungsgrund ist, weil der Abruf möglich ist.

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          • Elster-Helfer
            Neuer Benutzer
            • 04.08.2026
            • 26

            #6
            Hallo Trekker!

            Die "Bescheinigungsdaten" sehen bei mir so aus - bitte den Vorlauftext beachten:
            "...
            Bitte beachten Sie hierzu Folgendes:
            - Die dargestellten Vorauszahlungen können ggf. unvollständig sein
            ..."

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            • Elster-Helfer
              Neuer Benutzer
              • 04.08.2026
              • 26

              #7
              Hallo Trekker!

              Sie schrieben "Im vorliegenden Fall liegt bereits ein Steuerbescheid vor, was aber sicher kein Hinderungsgrund ist, weil der Abruf möglich ist."

              Durchaus könnte das der Grund sein, warum bei Ihnen keine KiSt-Daten drin sind: Mir ist nicht bekannt, wie die Finanzkasse die VZ gegen die Gesamt-Jahressteuerschuld verbucht - könnte ja sein, dass bei dieser Buchung die "VZ" schlichtweg "aufgelöst" werden - also "Storno der VZ-Zahlungen" und die dann "offenen / nicht zugeordneten" Zahlungseingänge gegen die Jahresschuld lt. Bescheid gebucht werden ... !?

              Sehen könnte man die "Buchungstechnik/-logik" vielleicht, wenn Sie jetzt die "Steuerkontoabfrage" über Elster mal laufen lassen ... !?
              Zuletzt geändert von Elster-Helfer; 02.09.2026, 17:49.

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 46140

                #8
                Auch nach Erlass des Steuerbescheids für das Jahr 2025 funktioniert der Abruf der Vorauszahlungsdaten für 2025 grundsätzlich.

                Unser Steuerbescheid für 2025 datiert vom 15.04.2026, damals gab es den Abruf der Vorauszahlungen überhaupt noch nicht.

                Der Hinweistext auf dem downloadbaren PDF-File ist bundesweit identisch.


                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • Elster-Helfer
                  Neuer Benutzer
                  • 04.08.2026
                  • 26

                  #9
                  Hallo Charlie24!

                  M.W. (?) liegen "Kassendaten" auf einem Server der Bundesländer, die Bescheinigungsdaten auf einem Server des Bundeslandes
                  - und dann hat natürlich/wahrscheinlich jedes Bundesland eine andere/eigene Kassen-Software mit unterschiedlicher Buchungslogik,
                  - oder bei Verwendung einer bundesenheitlichen Kassen-Software haben Bundesländer unterschiedliche "Buchungsanweisungen" an ihre Beamten ausgegeben (ein Buchungsprogramm muss nicht vorschreiben, ob man eine zweite Buchung mit umgekehrem Betrags-Vorzeichen macht oder ob die ursprüngliche Buchung verändert/richtiggestellt wird) ... !?

                  Somit kann es durchaus sein, dass ein Bundesland die VZ anders verbucht als andere ... !?

                  Das sind Vermutungen - deshalb habe ich eine Steuerkontoabfrage in BW gemacht, mit folgenden Ergebnissen:
                  - Die VZ-Sollstellungen werden nach dem Ergehen des Steuerbescheides unter "Erläuterungen" nicht mehr als "Festsetzung" bezeichnet, sondern als "überholt, Festsetzung".
                  - Dasselbe, wenn eine VZ bezahlt und nachträglich geändert wurde, die erste VZ erhält die Erläuterung "überholt, Festsetzung" und die geänderte VZ die Erläuterung "Festsetzung".

                  In BW wird also keine separate "Ausbuchung" oder "Stornobuchung" der VZ gemacht - dann wäre derselbe Betrag mal mit positivem und mal mit negativem Vorzeichen im Konto - sondern es wird nur der Erläuterungstext "verändert" und eine zweite Buchung mit dem neuen Wert und der entsprechenden Erläuterung "reingesetzt".

                  Somit könnte es wie folgt laufen: Beim "Datenabruf" mit der Vorgabe "Suche die Vorauszahlungen des Kalenderjahres 2025" sucht das Programm unter "Zeitraum" die Einträge "1.Vj2025, 2.Vj2025 usw." und in der "Erläuterung" den Eintrag "Festsetzung" - beides muss zu einem positiven Suchergebnis führen, tut es aber nach Ergehen des Steuerbescheides nicht mehr.

                  Das kann m.E. gar nicht anders programmiert werden, denn nur so gibt es eine "Null-VZ-Rückmeldung", wenn bezahlte VZ vor Ergehen des Steuerbescheides auf "Null" herabgesetzt wurden.

                  Es könnte nur anders programmiert werden, wenn BW eine "separate Stornobuchung" bzw. eine separate "Umbuchung auf Jahresschuld" machen würde.
                  Zuletzt geändert von Elster-Helfer; 03.09.2026, 05:54.

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                  • Elster-Helfer
                    Neuer Benutzer
                    • 04.08.2026
                    • 26

                    #10
                    Es bestände jedoch die Möglichkeit, dass der o.g. ersten Suchabfrage eine zweite nachfolgt, also wenn die erste zu keinem positiven Ergebnis führt, die zweite im "Zeitraum" nicht nach "Vj?" sucht, sondern nach "Kalenderjahr" - dann würde für die erneute Steuerberechnung als "bezahlte VZ" die "Jahressteuer lt. Erstbescheid" gemeldet werden ... wäre natürlich nicht schlecht, vielleicht sogar super, wurde aber programmtechnisch wohl leider nicht so gelöst ...

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