Seit 22.06.2026 werden die geleisteten Einkommensteuervorauszahlungen bundesweit über den Bescheinigungsabruf geliefert und automatisch in das
Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung eingetragen, eventuelle Vorauszahlungen beim Solidaritätszuschlag ebenfalls. Eingetragen werden dort die
Jahressummen und zwar in die Zeilen 33 bzw. 34. Der Eintrag ist mit einem farbig hinterlegten B gekennzeichnet.
Die Bescheinigungen sind wie üblich auch downloadbar, dort sind die Quartalszahlungen einzeln angegeben, allerdings nicht unbedingt in der chronologisch
richtigen Reihenfolge
Der VaSt-Service ist vorerst auf Mein ELSTER (und einfachELSTERplus) beschränkt. Wann er auf kommerzielle Steuerprogramme ausgedehnt wird, steht noch
nicht fest. Abrufbar ist erstmals nur das Steuerjahr 2025, eine Nachrüstung für frühere Steuerjahre ist nicht vorgesehen.
Vorauszahlungen zur Kirchensteuer sind seit Anfang September2026 ebenfalls enthalten, ausgenommen in Bayern da hier die Kirchensteuervorauszahlungen
von den Kirchensteuerämtern der Glaubensgemeinschaften festgesetzt werden und nicht von den Finanzämtern. Bayern wird vermutlich dauerhaft außen
vor bleiben.
Der Eintrag in die Anlage Zusatzangaben ersetzt bei der Kirchensteuer nicht die Erfassung in der Anlage Sonderausgaben, der
manuelle Eintrag als Sonderausgabe ist nach wie vor erforderlich. Daran wird sich in absehbarer Zeit wahrscheinlich nichts ändern.
In der Anlage Sonderausgaben wird aus dem Bescheinigungsabruf nur einbehaltene Kirchenlohnsteuer eingefüllt, andere Werte,
wie etwa Nachzahlungen für das Vorjahr oder auch Erstattungen müssen nach wie vor manuell erfasst werden
In der ausführlichen Steuervorausberechnung von Mein ELSTER wird die verbleibende Steuernachzahlung oder Erstattung auf der letzten Seite
ganz am Ende berechnet. Im Prüfungsmodus wird die vorläufige tatsächliche Nachzahlung bzw. Erstattung angezeigt.
Wichtig: Bitte die gelieferten Werte unbedingt anhand der eigenen Unterlagen nachprüfen, es kann nicht garantiert werden, dass die Werte vollständig sind !
Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung eingetragen, eventuelle Vorauszahlungen beim Solidaritätszuschlag ebenfalls. Eingetragen werden dort die
Jahressummen und zwar in die Zeilen 33 bzw. 34. Der Eintrag ist mit einem farbig hinterlegten B gekennzeichnet.
Die Bescheinigungen sind wie üblich auch downloadbar, dort sind die Quartalszahlungen einzeln angegeben, allerdings nicht unbedingt in der chronologisch
richtigen Reihenfolge
Der VaSt-Service ist vorerst auf Mein ELSTER (und einfachELSTERplus) beschränkt. Wann er auf kommerzielle Steuerprogramme ausgedehnt wird, steht noch
nicht fest. Abrufbar ist erstmals nur das Steuerjahr 2025, eine Nachrüstung für frühere Steuerjahre ist nicht vorgesehen.
Vorauszahlungen zur Kirchensteuer sind seit Anfang September2026 ebenfalls enthalten, ausgenommen in Bayern da hier die Kirchensteuervorauszahlungen
von den Kirchensteuerämtern der Glaubensgemeinschaften festgesetzt werden und nicht von den Finanzämtern. Bayern wird vermutlich dauerhaft außen
vor bleiben.
Der Eintrag in die Anlage Zusatzangaben ersetzt bei der Kirchensteuer nicht die Erfassung in der Anlage Sonderausgaben, der
manuelle Eintrag als Sonderausgabe ist nach wie vor erforderlich. Daran wird sich in absehbarer Zeit wahrscheinlich nichts ändern.
In der Anlage Sonderausgaben wird aus dem Bescheinigungsabruf nur einbehaltene Kirchenlohnsteuer eingefüllt, andere Werte,
wie etwa Nachzahlungen für das Vorjahr oder auch Erstattungen müssen nach wie vor manuell erfasst werden
In der ausführlichen Steuervorausberechnung von Mein ELSTER wird die verbleibende Steuernachzahlung oder Erstattung auf der letzten Seite
ganz am Ende berechnet. Im Prüfungsmodus wird die vorläufige tatsächliche Nachzahlung bzw. Erstattung angezeigt.
Wichtig: Bitte die gelieferten Werte unbedingt anhand der eigenen Unterlagen nachprüfen, es kann nicht garantiert werden, dass die Werte vollständig sind !

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