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Gesonderte einheitliche Feststellung - Nutzung der Wohnung falsch erkannt

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    Gesonderte einheitliche Feststellung - Nutzung der Wohnung falsch erkannt

    Hallo Forum,
    ich versuche die Gesonderte einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für 2025 (das Formular steht erst seit ein paar Tagen für das Jahr 2025 zur Verfügung) auszufüllen.
    Nach der Übernahme der Daten aus dem Vorjahr habe ich die Mieteinnahmen und Werbungskosten für eine geerbte Wohnung überarbeitet.
    Nun zeigt mir Elster bei der Formularprüfung folgende Meldung an:
    image.png
    Die Vermietung erfolgt NICHT an Angehörige und war auch im Vorjahr nicht entsprechend eingestellt. Die einzige Stelle die mir bekannt ist an der eine eventuelle Vermietung der Wohnung an Angehörige eingestellt werden kann ist der Bereich "Allgemeine Angaben" in der Anlage FE-V-Objekt. Hier habe ich folgende Einstellungen vorgenommen:
    image.png
    Das sollte doch richtig sein.
    Worauf könnte die Fehlermeldung noch zurückzuführen sein.
    Herzlichen Dank im voraus für jeden Hinweis.
    Ralf ​

    #2
    Worauf könnte die Fehlermeldung noch zurückzuführen sein.
    Hast du in Zeile 10 bei den Quadratmeterangaben eventuell 0 eingetragen ? Die Zeilen müssen leer bleiben !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      danke für die Rückmeldung. Das ist leider nicht die Lösung.
      In Zeile 9 habe ich die Quadratmeter angegeben. Die beiden Eingabefelder für Zeile 10 sind leer.
      Hat jemand weitere Ideen worauf die Fehlermeldung zurückzuführen sein könnte?
      Danke für Hinweise
      Ralf

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        #4
        Hallo Charlie,
        ich habe es gefunden: Aufgrund Deines Tipps habe ich mal die Stellen abgesucht an denen ich "0" eingetragen habe. Dies war tatsächlich in den Zeilen 19 und 21 der Fall, weil keine "Nachzahlungen" stattgefunden haben. Dort habe ich die Nullwerte entfernt. Jetzt ist die Fehlermeldung weg, und ich kann das Formular wohl versenden.
        Herzlichen Dank für den indirekten Tipp.
        Ralf

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          #5
          0-Werte sind immer fehleranfällig. Man sollte nur dort 0 eintragen, wo das ausdrücklich verlangt wird.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Oder anders ausgedrückt: Null ist nicht "nichts", sondern ein Wert. Wenn man "nichts" zu erklären hat an Stelle XY, gehört da auch nichts rein.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              "0" heißt, es ist etwas vorhanden, aber weniger als "1".

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