Elster-Anlage R

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  • katerfips
    Neuer Benutzer
    • 26.03.2026
    • 3

    #1

    Elster-Anlage R

    kurze Frage:wie kann es denn sein-das bei Eingabe des Jahresrentenbetrages einschließlich Einmahlzahlung der selbe geldbetrag bei beiden in Anlage R(1Eintrag)stehen tut.
    Setzt man den Betrag von der frau ein-steht beim Mann derselbige Betrag!! ein Lösungsansatz währe hilfreich.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Da hat sich beim letzten Update offenbar ein Fehler eingeschlichen. Entweder du wartest, bis der behoben ist

    oder du lädst dir die Bescheinigungen der DRV auf den eigenen Rechner und trägst die Werte manuell in die Anlage R

    und bei Bedarf auch in die Anlage Vorsorgeaufwand ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • katerfips
      Neuer Benutzer
      • 26.03.2026
      • 3

      #3
      Danke -werde wohl warten.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        Hallo katerfips

        heute sind wir in einem anderen Fall zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Überprüfung und Bestätigung der Einträge zum Haushalt

        den Fehler bei der Zuordnung der Daten aus dem Bescheinigungsabruf behoben hat. Kannst ja mal versuchen, ob das bei dir ebenfalls hilft.

        Hallo Community, nach Neuanlage Einkommensteuerformular und Einlesen der vorliegenden Belege, deaktiviert Elster nahezu sofort die automatische Berechnung und bringt sehr viele Fehlermeldungen der Art: Es wurden Einzelbeträge zum Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigungen Steuerklassen 1 - 5 erklärt, die Summe dieser
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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