Ich habe einen Fond in Luxemburg, auf den keine inländische Kapitalertragssteuer anfällt. Wegen den Freibeträgen, mache ich auch keine Anlage KAP, weil die Bank im Zweifelsfall Kapitalertragssteuer automatisch abführt. Muss ich trotzdem die Anlage KAP-iNV ausfüllen? Das Finanzamt hat auch noch nie danach gefragt!?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Muss KAP-INV immer ausgefüllt werden?
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Nach dem Wortlaut von § 32d Abs. 3 EStG müssen Kapitalerträge, die nicht der inländischen Kapitalertragsteuer unterlegen haben,
erklärt werden. Die Vorabpauschale auf den Fonds wäre so ein Kapitalertrag, weitere Ausschüttungen sind es ebenfalls, natürlich nur,
wenn der Fonds bei einer Bank im Ausland verwahrt wird.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Innerhalb der EU werden Kapitalerträge nach meiner Kenntnis schon seit Jahren über Ländergrenzen hinweg gemeldet,Werden diese Anlagen auch dem FA gemeldet?
da machen, soweit ich weiß, auch andere Länder, wie z. B. die Schweiz mit. Wie das ausgewertet wird, weiß ich allerdings
nicht. Dein deutsches Finanzamt kennt ja in jedem Fall deine freigestellten Kapitalerträge im Inland. Wenn die unter dem
Sparer-Pauschbetrag liegen und du zusammen mit deinen Erträgen im Ausland nicht über den Maximalbetrag kommst,
passiert ja sowieso nichts. Wir erzielen nur bei inländischen Banken Kapitalerträge, darum habe ich mich noch nie näher
mit dem Thema befasst.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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