Muss KAP-INV immer ausgefüllt werden?

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  • steini3877
    Erfahrener Benutzer
    • 28.01.2014
    • 309

    #1

    Muss KAP-INV immer ausgefüllt werden?

    Ich habe einen Fond in Luxemburg, auf den keine inländische Kapitalertragssteuer anfällt. Wegen den Freibeträgen, mache ich auch keine Anlage KAP, weil die Bank im Zweifelsfall Kapitalertragssteuer automatisch abführt. Muss ich trotzdem die Anlage KAP-iNV ausfüllen? Das Finanzamt hat auch noch nie danach gefragt!?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Nach dem Wortlaut von § 32d Abs. 3 EStG müssen Kapitalerträge, die nicht der inländischen Kapitalertragsteuer unterlegen haben,

    erklärt werden. Die Vorabpauschale auf den Fonds wäre so ein Kapitalertrag, weitere Ausschüttungen sind es ebenfalls, natürlich nur,

    wenn der Fonds bei einer Bank im Ausland verwahrt wird.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • steini3877
      Erfahrener Benutzer
      • 28.01.2014
      • 309

      #3
      Werden diese Anlagen auch dem FA gemeldet? Ich hatte da noch nie etwas unternommen.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Werden diese Anlagen auch dem FA gemeldet?
        Innerhalb der EU werden Kapitalerträge nach meiner Kenntnis schon seit Jahren über Ländergrenzen hinweg gemeldet,

        da machen, soweit ich weiß, auch andere Länder, wie z. B. die Schweiz mit. Wie das ausgewertet wird, weiß ich allerdings

        nicht. Dein deutsches Finanzamt kennt ja in jedem Fall deine freigestellten Kapitalerträge im Inland. Wenn die unter dem

        Sparer-Pauschbetrag liegen und du zusammen mit deinen Erträgen im Ausland nicht über den Maximalbetrag kommst,

        passiert ja sowieso nichts. Wir erzielen nur bei inländischen Banken Kapitalerträge, darum habe ich mich noch nie näher

        mit dem Thema befasst.

        Deutschland hat im Rahmen des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten bisher über 58 Mrd. EUR Kontostände und 14 Mrd. EUR Kapitalerträge an das Ausland gemeldet.  Eine länderbezogene Aufschlüsselung sei aufgrund vereinbarter Vertraulichkeit nicht möglich, heißt es in einer ...
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Jedermann
          Neuer Benutzer
          • 13.03.2025
          • 7

          #5
          Die von mir befragte Google-KI bestätigt die Ausführungen von Charlie24:

          "Ja, ausländische Kapitalerträge aus Investmentfonds (einschließlich Vorabpauschalen, Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne) werden an das deutsche Finanzamt gemeldet.
          Dies geschieht nicht mehr primär durch die ausländische Bank direkt, sondern über zwei Wege:
          • Automatischer Informationsaustausch (AIA/CRS): Seit 2017 tauschen über 100 Staaten (inkl. EU, Schweiz, etc.) Finanzkontodaten, wozu auch Depots gehören, automatisch mit dem Bundeszentralamt für Steuern aus.
          • Eigenverantwortung des Anlegers: Da ausländische Institute in der Regel keine deutsche Abgeltungsteuer einbehalten, ist der Anleger verpflichtet, diese Erträge in seiner Steuererklärung (Anlage KAP) anzugeben."

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